W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Für MA im befristeten Modellprojekt eigene BV zu den Arbeitszeiten oder nur Regelungsabrede?

B
birwein
Jan 2018 bearbeitet

in unserem Krankenhaus starten wir gerade ein Modellprojekt, in dem Arzthelferinnen für 6 Monate eingestellt sind und dann teilweise Arztaufgaben und teilweise Pflegeaufgaben übernehmen. Gestartet wurde das Projekt um die Pflege zu entlasten und die enormen Überstunden abzubauen. Ist auch sicher keine schlechte Idee. Das Projekt sit zeitlich befristet udn wir haben für diese MA neue Dienstzeiten vereinbart. AG wollte diese Zeiten in die BV zur allgemeinen Pflege integrieren, wir wollen eine eigene BV für diese MA. Im Gespräch einigten wir uns auf eine Regelungsabrede über die Arbeitszeiten für diese MA. Der BR muss dazu noch entscheiden. Wir wollten diese Zeiten nicht in der Allgemeinen Pflege haben, da wir Angst haben, das die Zeiten dann auch für alle anderen gelten udn außerdem passen einige § der Bv nicht zu den Einsätzen dieser Arzthelferinnen. Dürfen wir das nun so regeln mit den Arbeitszeiten oder sollen wir doch auf eine BV drängen, haben wir das Recht darauf zu drängen? Gruß birwein

4.92102

Community-Antworten (2)

R
ridgeback

27.03.2009 um 19:27 Uhr

@birwein, zweckmäßig wäre es, eine BV abzuschließen, weil damit unmittelbare Rechte und Pflichten für die betreffenden MA ausgelöst werden. Damit macht man sich die normative Wirkung des § 77 Abs. 4 BetrVG zu Eigen. Die Regelungsabrede, die zwischen AG und BR, vereinbart werden kann, reicht meiner Meinung nicht aus, da diese keine Rechte und Pflichten für die AN festlegt. Die Regelungsabrede ist nur eine zweiseitige Abrede die nicht ausreicht um das Direktionsrecht des AG im Sinne der Mitbestimmung zu binden.

B
birwein

30.03.2009 um 16:17 Uhr

Das Projekt ist zeitlich befristet bis zum 30.09.09, ich seh da eh schon zuviel Zeit verstreichen, bis diese BV endlich unterschrieben ist. Das dauert bei uns immer so lang. Rechtlich reicht es aber aus, nur diese Abrede?

Ihre Antwort