Erstellt am 23.07.2009 um 21:13 Uhr von Lohengrin
Hallo arthur,
Standartantwort: Kommt darauf an.
Wenn die neue Befristung eine Zeitbefristung ist, geht das schon. Eine Sachgrundbefristung geht in der Tat nicht. Siehe auch § 14 TzbFG.
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 23.07.2009 um 21:29 Uhr von Catweazle
@Lohengrin,
"Wenn die neue Befristung eine Zeitbefristung ist, geht das schon."
Was soll außer der Zeit denn sonst befristet werden?
"Eine Sachgrundbefristung geht in der Tat nicht."
Nur MIT einer Sachgrundbefristung geht es und zwar beliebig oft und unendlich. Siehe auch § 14 TzbFG.
Erstellt am 23.07.2009 um 21:58 Uhr von Lohengrin
@catweazle,
Sorry meine Antwort war etwas ungenau. Mit zeitbefristung meinte Ich Kalendermäßige Befristung. Und nach §14 TzBfg geht eine Sachgrundbefristung genau nicht.
Zitat:
"Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat." Und in Satz 1 ist eben genau die Sachgrundbefristung geregelt.
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 23.07.2009 um 22:39 Uhr von Catweazle
@Lohengrin,
ich denke , du verwechselst Satz 1 mit Absatz 1. Es geht hierbei ausschließlich um OHNE Sachgrund.
Die ist Satz 1:
"Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig."
Erstellt am 23.07.2009 um 23:07 Uhr von kriegsrat
@ catweazle
hast schon recht, befristung mit sachgrund geht.........und geht...und geht........
Erstellt am 23.07.2009 um 23:17 Uhr von Lohengrin
@catweazel, Kriegsrat,
da gingen die Pferde wohl mit mir durch. Danke Euch beiden für die Korrektur. Stimmt selbstverständlich, man sollte auch genau lesen.
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 24.07.2009 um 08:56 Uhr von mainpower
Hallo,
hat jemand die Frage genau gelesen??
Die Kollegin ist im Jahr 2 0 0 1 ausgeschieden!! Da liegen 8 Jahre dazwischen!!
Für mich ist das eine neuanstellung und ich brauche nicht zu Fragen ob befristet oder unbefristet eingestellt wird.
Erstellt am 24.07.2009 um 09:33 Uhr von Lohengrin
@mainpower,
leider ist die Zeitspanne erstmal egal. Lt. TzbFG reicht eine vorheriges Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet beim selben AG aus um nur noch Sachgrundbefristet oder unbefristet einstellen zu können.
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 24.07.2009 um 10:31 Uhr von DeWalt
@ mainpower
Die Zeit spielt keine Rolle.
Erstellt am 24.07.2009 um 10:33 Uhr von Petrus
Wenn arthur BR ist - warum interessiert ihn sowas vor der Einstellung? Zustimmen und gut. Und die AN nach der Einstellung darauf hinweisen, dass sie auf Entfristung klagen kann.