Befristet oder unbefristet?
Eine Kollegin schied bei uns im Jahr 2001 aus. Nun wird sie befristet wieder eingestellt. Muss der Arbeitsvertrag nicht ein unbefristeter sein?
Community-Antworten (10)
23.07.2009 um 23:13 Uhr
Hallo arthur,
Standartantwort: Kommt darauf an. Wenn die neue Befristung eine Zeitbefristung ist, geht das schon. Eine Sachgrundbefristung geht in der Tat nicht. Siehe auch § 14 TzbFG.
Mfg, Lohengrin
23.07.2009 um 23:29 Uhr
@Lohengrin,
"Wenn die neue Befristung eine Zeitbefristung ist, geht das schon." Was soll außer der Zeit denn sonst befristet werden?
"Eine Sachgrundbefristung geht in der Tat nicht." Nur MIT einer Sachgrundbefristung geht es und zwar beliebig oft und unendlich. Siehe auch § 14 TzbFG.
23.07.2009 um 23:58 Uhr
@catweazle, Sorry meine Antwort war etwas ungenau. Mit zeitbefristung meinte Ich Kalendermäßige Befristung. Und nach §14 TzBfg geht eine Sachgrundbefristung genau nicht.
Zitat: "Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat." Und in Satz 1 ist eben genau die Sachgrundbefristung geregelt.
Mfg, Lohengrin
24.07.2009 um 00:39 Uhr
@Lohengrin,
ich denke , du verwechselst Satz 1 mit Absatz 1. Es geht hierbei ausschließlich um OHNE Sachgrund.
Die ist Satz 1: "Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig."
24.07.2009 um 01:07 Uhr
@ catweazle
hast schon recht, befristung mit sachgrund geht.........und geht...und geht........
24.07.2009 um 01:17 Uhr
@catweazel, Kriegsrat,
da gingen die Pferde wohl mit mir durch. Danke Euch beiden für die Korrektur. Stimmt selbstverständlich, man sollte auch genau lesen.
Mfg, Lohengrin
24.07.2009 um 10:56 Uhr
Hallo, hat jemand die Frage genau gelesen?? Die Kollegin ist im Jahr 2 0 0 1 ausgeschieden!! Da liegen 8 Jahre dazwischen!! Für mich ist das eine neuanstellung und ich brauche nicht zu Fragen ob befristet oder unbefristet eingestellt wird.
24.07.2009 um 11:33 Uhr
@mainpower, leider ist die Zeitspanne erstmal egal. Lt. TzbFG reicht eine vorheriges Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet beim selben AG aus um nur noch Sachgrundbefristet oder unbefristet einstellen zu können.
Mfg, Lohengrin
24.07.2009 um 12:31 Uhr
@ mainpower
Die Zeit spielt keine Rolle.
24.07.2009 um 12:33 Uhr
Wenn arthur BR ist - warum interessiert ihn sowas vor der Einstellung? Zustimmen und gut. Und die AN nach der Einstellung darauf hinweisen, dass sie auf Entfristung klagen kann.
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