Erstellt am 23.07.2009 um 13:48 Uhr von pelikan
Wenn er eine Vollmacht vom AG hat, kann er dies eigentlich tun. Voraussetzung ist logischer Weise die Absprache AG - Abteilungsleiter, bezüglich der Verfahrensweise, bzw. auf was dieser sich evetuell sogar gütlich einigen kann. Er hat ja sicher auch noch einen Anwalt an seiner Seite. Hauptsache man bleibt immer bei der Wahrheit.
Grüße pelikan74
Erstellt am 23.07.2009 um 13:53 Uhr von werdendeMutti
Der Abteilungsleiter will überhaupt nicht hin. Hatte mit dem Kunden auch nichts zu tun gehabt. Er war nur der diensthabende Leiter.
Muss der AG z.B SL oder GF im Falle des Gerichtes nicht selber gerade stehen?? Die Anklage ist gegen die Firma.
Viele Grüße
werdendeMutti
Erstellt am 23.07.2009 um 14:12 Uhr von erwin
@werdendeMutti
wer vor Gericht aussagen muss entscheidet alleine das Gericht. Da hat weder der AG noch der BR oder der Betroffene ein Mitspracherecht. Auch die Frage nach dem wollen stellt sich nicht, da eine Missachtung der Ladung eine zwangsweise Vorführung und ein deutliches Ordnungsgeld oder Erzwingungshaft zur Folge hat.
Ach ja, MB besthet auch nicht.
Erstellt am 23.07.2009 um 14:17 Uhr von waschbär
@werdendeMutt,
so wie Du Schreibst ist ES ja auch SO die Firma wird Verklagt NICHT der Ableiter .... Sicher ist es nicht üblich das die unterste Führungsschiene die Firma vor Gericht Vertitt, das muss ja gerne immer der Personalchef oder GF machen :-(
Aber wenn ganz oben das Vertrauen in die Fk sooo gross ist, das sie es schafft und die Vollmacht gereicht wird. Dann kann nur der Abtleiter sagen "nö, ich also ich kann das nicht Bitte um Vertrettung"
Sicher das er DORT alleine hin soll ? Und nicht nur seine Aussage abgenen soll ?? Oder das er anwesend sein soll wegen Fragen ??? Anwalt ???
Was wirds denn ? Mädchen Junge beides ??
Ach ja du wirst nicht nur mütti du bleibst es sogar nach dem dein Kind ausser Haus ist ! Hammer oder .... Warst du schon zur Schwangerschaftsverbigung ? Hechel Kurs ? Bekommst du Abends auch eine Liebe Baucheinreibung ??? Zur Vorbeugung von Bindegewebschaäden ? ausserden fördert das die Bindung an den Erzeuger ....
Erstellt am 23.07.2009 um 14:23 Uhr von werdendeMutti
@erwin,
der Kunde möchte Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Abteilungsleiter wird als Firmenvertretung geladen d. h auch ich als Ma kann vor Gericht stehen und muss für die Firma gerade stehen??? Soll/muss aussagen und verhandeln?
Der AG bleibt unberührt?
Sorry Erwin, wie du sicherlich bemerkst hast, will das nicht so ganz bei mir in den Kopf.
Erstellt am 23.07.2009 um 15:08 Uhr von waschbär
@werdendeMutti,
wenn der Ableiter einen Arsch in der Hose hat SAGT es es dem AG ! Danke Aber ich möchte nicht vorm Richter den Deppen Spielen, auch wenn gleich es in meiner Verantwortung stand den Arbeitsablauf zu Führen.
ICH finde deine Frage " Der AG bleibt unberührt?" Etwas Komisch ..... Ich glaube KAUM das der Al ALLEINe DORT hin muss DARF !
Ausser der AG sieht in IHN den Haftenden ! und will so erzwingen das der Al die Schuld und damit die Zahlung über nimmt.
Der Al sollte lieber SEIN RA um Rate bitten. Da Du hier ja gbestimmt nicht ins Eingemachte gehen möchtest UNd dashalb zwiele "Alternativen" offnen sind.
Und bitte Rege dich nicht auf.... Das wirk sich auf das Ungeborne AUF ! Du hast nun andre Sorgen und deine Führsorge muss eher inrichtung deiner und die Gesundheit deinen Kindes gehen !
Erstellt am 23.07.2009 um 15:21 Uhr von werdendeMutti
@lieber waschbär,
vielen dank für die Fürsorge für mich und meinem ungeborenen. Bin ganz entspannt und rege mich nicht auf. Bin nur etwas verwirrt.
Im Namen des Ma habe ich nun einen RA gefragt und die hat mich nun aufgeklärt. Also die Firma kann dem Gericht mitteilen, daß der AL mit der Angelegenheit nichts zu tun hatte und zukünftig auch nichts zu tun haben will. Dann wäre er aus der Sache raus. Wenn er direkt mit dem Kunden zu tun gehabt hätte, wäre die Sache anders. Da muss er vor Gericht aussagen.
Der AG muss nun selber vor Gericht gerade stehen.
Trotzdem vielen Dank für eure Antworten.
Apropos @waschbär: du scheinst dich ja sehr gut auszukennen bezüglich Schwangerschaft. Vielleicht sollte ich dir explizit zu diesem Thema Fragen stellen:-)))
Viele Grüße
werdendeMutti
Erstellt am 23.07.2009 um 15:38 Uhr von erwin
@werdendeMutti
AG und ggf. der Kläger können nur die Ladung beantragen, aber
..es bleibt dabei, die Ladung zur Aussage erlässt ein Gericht und nur ein Gericht und dieser muss Folge geleistet werden, sonst drohen die empfindlichen Folgen.
Das ganze hat auch nichts mit "Arsch in der Hise" zu tun. Weigert er sich oder sagt falsch aus, erklärt der Richter es sehr deutlich was es ihn "kostet" in Form von Euro oder Haft, das ist es.
Erstellt am 24.07.2009 um 08:44 Uhr von Waschbär
@werdendeMutti,
hatte mal ein Seminar zum Thema Haftung in der arbeitswelt und das andere nun ja Gelernt ist Gelernt und ich selber hatte da schon ein Paar Erfahrungspunkte (Praxis)