Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe ein Problem als Stellverter des SBV.
Eine schwerbehinderte Kollegin lehnt die Vertretung ihrer Anliegen durch die eigentliche Schwerbehindertenvertreterin ab und will NUR durch mich vertreten werden.
Darf ich tätig werden oder muß ich ablehnen, da ja die eigentlich gewählte Vertreterin im Amt ist?
Der SGB 9 sagt ja eigentlich aus, das ich ja nur dann tätig werden kann/darf, wenn die erste Person im Amt ist, nur ist das Problem, das sich die beiden nicht wirklich grün sind und ich auch beide Seiten verstehen kann.

Ich sitze, wie so oft, zwischen Baum und Borke.