Erstellt am 23.07.2009 um 12:11 Uhr von Angie
Hallo SBVStellvertreter,
wie du bereits richtig erkannt hast, tritt deine Stellvertretung nur in Kraft wenn die ordentlich gewählte SBV nicht anwesend ist. Dem Schwerbehinderten Mitarbeiter helfend und beratend zur Seite zu stehen ist ja nur ein Teil der Aufgaben der SBV
und niemand wird gezwungen, diese Hilfe auch in Anspruch zu nehmen.
MfG
Angie
Erstellt am 23.07.2009 um 12:51 Uhr von SBVStellvertreter
Hallo Angie,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Das die Hilfe nicht angenommen werden muss ist ja eine Sache, nur was ist, wenn z.B. Arbeitsplatzausstattungen beantragt werden müssen etc. pp.?
Da geht es ja nicht daraum sich von den SBVler beraten zu lassen, sondern da muß die SBV "richtig ran" und unterstützen. Da kann der Betroffene nicht sagen, das er mit dem Kollegen nicht klar kommt und dann lieber auf die Unterstützung verzichtet...
Erstellt am 23.07.2009 um 13:41 Uhr von Petrus
@SBV-Stellv:
Und wie kommst Du mit der "ordentlichen" SBV aus und wie sieht die das Problem?
Menschliche Probleme sind ja nicht sooo ungewöhnlich - in BR-Fragen würde ich mich auch nicht von jedem meiner Kollegen beraten lassen - und andersherum. Aber da ist das Gremium auch größer als bei der SBV...
Wenn eure SBV das Problem auch sieht, lassen sich aber auch da Möglichkeiten finden: Es kommt die Urlaubszeit, die SBV ist auf Schulung, beim Arzt, ...
Und wenn Du das rechtzeitig vorher weißt, kann die "Hilfe und Beratung" oder eine Antragstellung bestimmt in einen solchen Zeitraum gelegt werden...
Erstellt am 23.07.2009 um 13:59 Uhr von SBVStellvertreter
Hallo Petrus,
erst einmal vielen Dank für die Staunässe in den Achselhöhlen ;o)
Spaß beiseite.
Ich persönlich komme sehr gut mit dem ordentlichen SBVler aus.
Nur pocht der Ordentliche mehr oder weniger auf das SGB 9 und das ich ja eigentlich nicht zuständig bin und ist ziemlich sauer über den Ausschluß obwohl die beiden sich nicht leiden können.
Die Idee mit der Schulung etc. ist ja eigentlich nicht schlecht, nur muß die Umsetzung aufgrund der Temperaturen zeitnah geschehen...
Erstellt am 23.07.2009 um 14:17 Uhr von Rosemariele
Den Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Leben, kann auch der Betroffene oder AG stellen. Die SBV wird dann "nur" wie der BR auch vom IA zur Stellungnahme aufgefordert.
Aber der Betroffene sollte sich einmal überlegen, was sinnvoller ist, auch mit der SBV zusammen arbeiten auch wenn es menschlich nicht besonders klapp und dafür einen optimalen Arbeitsplatz zu haben oder ohne diesen ggf. den verlust des Arbeitsplatze szu riskieren.
Erstellt am 23.07.2009 um 14:27 Uhr von Lotte
SBVStellvertreter,
sehe es wie Petrus, wenn die SBV der Kollegin helfen will, dann sollte sich doch ein Grund finden lassen, warum sie zum Zeitpunkt des Gesprächs verhindert ist? Fortbildung, anderes Gespräch oder auch Urlaub?
Erstellt am 23.07.2009 um 14:39 Uhr von SBVStellvertreter
Hallo Rosemariele,
das mit der Zusammenarbeit wird nicht funktionieren.
Die beiden sind wie Feuer und Wasser.
Na ja, dann bleibt wohl nichts anders übrig, als die Beantragung dem Beschädigten zu überlassen...