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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wikung der Rechtsnormen

I
IGMMetall
Jan 2018 bearbeitet

Bezug: ehemalige Tarifl. Bestandteile gingen als Rechte in die Arbeitsvertäge über. TVG §4 Wirkung der Rechtsnormen Nr.(4) Ein Verzicht auf entstandene tarifliche Rechte ist nur in einem von den Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleich zulässig. Die Verwirkung von tariflichen Rechten ist ausgeschlossen. Ausschlußfristen für die Geltendmachung tariflicher Rechte können nur im Tarifvertrag vereinbart werden. Einige Beispiele: Die Tarifliche Leistungszulage wurde durch den BR/AG für den AG angenehmer geregelt, aber das haben wir dem BR vor unserer Amtszeit zu verdanken. Mehrarbeit und Überstundenprozente wurden erheblich gesenkt, auch durch BR alt. Unsere Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) sollte teilweise in einen Bonustopf durch BV umgelagert werden, dieses Vorhaben konnte ich als BR nur mit Klageandrohung im Gremium verhindern. Von diesen Vorhaben sollte ein BR die Finger lassen! Soviel zu besseren Verständnis.

Und verwechseln, das gilt eher bei einigen anderen BR Kollegen ;-)

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Community-Antworten (4)

B
Betriebsrätin

23.06.2012 um 16:19 Uhr

Was soll dieses alles uns nun sagen?? Auch wenn einzelne BRM manchmal denken, andere haetten keine Ahnung und was andere wollen waere falsch muss dieses nicht stimmen! Manchmal bedeutet oder bewirkt, voruebergehen weniger, dauerhaft mehr! Siehe hierzu vom/mit dem BR bei Opel vereinbarte Verzichte.

G
gironimo

23.06.2012 um 17:06 Uhr

.... naja - ich denke mal, bei dem Autobauer war die Gewerkschaft mit im Boot.

N
NoPain

23.06.2012 um 17:30 Uhr

Wie jetzt, der BR hat festverankerte Dinge im TV oder Dinge die ÜBLICHERWEISE per TV geregelt werden, über eine BV geändert? Oder habe ich hier was nicht mitbekommen?

K
Kölner

23.06.2012 um 18:22 Uhr

@IGMMetall Ich schrieb schon einmal: '@IGMMetall [...] Ich habe ein wenig Zweifel, ob Du das so richtig einordnest, wer was und wie zu verantworten oder "angenehmer geregelt" hat... Antwort 2 Erstellt am 23.06.2012 um 09:31 Uhr von Kölner'

Ich bleibe dabei. Und: Selbst wenn Du dieses Forum flutest, wird es weder klarer und eindeutiger und auch nicht verständlicher und wahrer, was die Antworten hier betrifft.

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