Hallo,

ein AN hat am 30.06.2009 seine Kündigung zum 31.07.2009 erhalten. Im Schreiben wird hingewiesen, das der AN unter Anrechnung seines Jahresurlaubs bis zum 31.07. freigestellt ist. Durch eine Kündigungssschutzklage hat der AN erreicht, dass die Kündigung noch vor dem Gütetermin beim Gericht aufgehoben wurde. Hat der AN trotzdem einen Anspruch auf den, bereits am Jahresanfang gemeldeten und bereits gebuchten, Jahresurlaub?

Grüße
Dr.Medicus