Urlaubs-, u. Ausgleichstageregelung fuer Azubis im Galabau?
Hallo, bin Azubi im Galabau, 28 J., moechte gern im Sommer irgendwann Urlaub machen. Mein Chef hat wegen eines Auftrages Urlaubssperre verhaengt und will sich nicht auf irgendeine zeitliche Zusage festlegen, so dass ich ueberhaupt keinen Urlaub planen kann. Gibt es ein Recht auf Urlaub mit vorheriger Festlegung ? Wie viele Tage darf ich eigentlich ? Wo steht sowas ausser im Ausbildungsvertrag? Sollte ich alle Ueberstunden aufschreiben und selbst im Winter gegen witterungsbedingte freie Tage gegenrechnen , um einen Ueberblick zu haben ? Danke !
Community-Antworten (5)
22.07.2009 um 14:18 Uhr
@Martinius
hier sollte man sich als Auszubildender einmal, unabhängig von der Rechtslage, Gedanken darüber machen ob man nach der Ausbildung übernommen werden möchte. Da wäre es vielleicht kontraproduktiv sich in der Ausbildung mit dem Chef anzulegen.
Dieses könnte dazu führen, dass der AG (Chef) sich später gegen eine Übernahme entscheidet. So ist eben das Leben, es ist ein geben und nehmen und manchmal auch eine Frage, wer darf / kann entscheiden. :-(
22.07.2009 um 14:36 Uhr
@ martinius
schau mal auf diese seite gute tipps für alle azubi-lebenslagen
22.07.2009 um 15:15 Uhr
@ erwin
Du hast da sicher recht von wegen Übernahme und so. Schlimm an der Sache ist nur das sowas in vielen Betrieben gängige Praxis ist. Da ist das Jugendarbeitsschutzgesets nur nen Wisch der irgendwo an der Wand bammelt. Denn halten tun sich die wenigsten dran. Da werden Überstunden abverlangt, Ruhezeiten nicht eíngehalten und die Lehrlinge halten meißt die Füße still, weil sie ja schon bestrebt sind übernommen zu werden. Und sie der Arbeitgeber unter Druck setzt. Kann man ja verstehen. Aber nerven tuts einen schon
22.07.2009 um 16:14 Uhr
@Solarkrieger
Ja, leider. Aber gerade in Zeiten wie aktuell muss man leider auch an dieses denken und ggf. auch hinweisen, leider :-((
Dieses liegt aber auch daran, dass es leider in Deutschland nicht möglich ist, dass einmal ALLE aufstehen und sagen "so nicht mehr".
23.07.2009 um 09:38 Uhr
@Solarkrieger es ist ja nett dass Du auf das Jugendarbeitsschutzgesetz hinweist aber im Fall von Martinius kommt das wohl nicht zum tragen. Ich lese da nämlich AZUBI IM GALABAU 28 JAHRE.
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