Erstellt am 22.07.2009 um 10:29 Uhr von galaxy
@gutut
1.) § 87 Mitbestimmungsrechte BetrVG
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
Also kann er dies ohne eure Zustimmung gar nicht tun.
2.) TVöD § 7 Sonderformen der Arbeit
(2) Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des
Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens
einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden
geleistet wird.
Wenn euer GF jetzt die Schichtzeiten und damit die AZ ändern will, dann greift ja wieder der §87. Abs.2 BetrVG und ihr seid in der Mitbestimmung.
3.) Eine Betriebsänderung liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil stillgelegt, eingeschränkt oder mit einem anderen Betrieb zusammengeschlossen wird, wenn ein Betrieb aufgespaltet wird oder der Betriebszweck oder die Betriebsorganisation geändert oder grundlegend neue Arbeitsmethoden eingeführt werden.
Aus deinen Angaben kann ich NICHTS erkennen, was eine Betriebsänderung darstellen würde.
4.) Wenn bei euch der TVöD gilt, dann gilt ja auch der § 37 Ausschlussfrist
(1) 1Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist
von sechs Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten oder vom Arbeitgeber
schriftlich geltend gemacht werden. 2Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung
des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.
Demnach kannst du ,IMHO, die entgangenen Tage nicht für 3 Jahre zurückfordern. Außerdem müsste dies nicht jeder davon betroffene Kollege einzeln machen ( Individualrecht? )
Erstellt am 22.07.2009 um 11:13 Uhr von keintagallein
gibt es ein Gesetz für einen Tarifvertragsbruch?
Erstellt am 22.07.2009 um 11:54 Uhr von galaxy
@keintagallein
"Tarifvertragsbruch" bedeutet ja, daß eine von beiden seiten (AG oder AN) sich nicht an den TV hält. In diesem Fall nach Aussage von "gutut" der AG. Um das weitere Vorgehen zu beschreiben benötigt man jetzt noch mehr Informationen von dem Fragesteller.
1.) findet der TVöD überhaupt rechtl. Anwendung ?
2.)Bist du Gewerkschaftsmitglied?
3.)Ist der AG in einem AG-Verband?
Erstellt am 22.07.2009 um 11:56 Uhr von gutut
Danke Galaxy, wie kann ich jetzt vorgehen?
Erstellt am 22.07.2009 um 12:14 Uhr von gutut
1.?
2.Ja, ich bin in der gewerkschaft.
3.Der AG ist im AG-Verband
Ich habe gerade erfahren das der GF jetzt noch gedroht hat aus den Kommunalverband auszutreten. Kann er dieses machen?
welche konsequenzen würden daadurch auf uns zukommen?
Erstellt am 22.07.2009 um 12:22 Uhr von galaxy
@gutut
hier mal in groben Zügen das weitere Vorgehen. Ich würde dies nicht ohne hinzuziehen der für euch zuständigen GEW, dem GEW-Sekretär oder einem Anwalt tun. Für den Anwalt brauchst du logischerweise auch einen Beschluß des BR.
DA du BR-Kollege schreibst, solltest du in deinem Gremium dafür sorgen, dass die Sachen, di du hier schilderst besprochen werden. Dann müsst ihr einen Beschluss fassen und den AG auffordern, die neuen AZ nicht einzuführen, die neuen AZ euch zur Mitbestimmung gemäß §87 vorzulegen. Für den Fall, daß er dies nicht tut, dann kommt ein Einigungsstellenverfahren in Betracht, findest du ebenfalls im den §§ 76,76a und 87 BetrVG.
Wie lange bist du schon im BR, bist du "normales" BRM oder BRV??
Erstellt am 22.07.2009 um 12:25 Uhr von galaxy
@gutut
er kann aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband austreten, die Konsequenzen dessen hier zu posten sprengt den Rahmen des Forums. Da du ja in der GEW bist, rate ich dir dringend, den für dich zuständigen GEW-Sekretär einzuschalten, der kann dir mit Sicherheit erklären, wie ihr weiter vorzugehen habt.
Erstellt am 22.07.2009 um 12:39 Uhr von gutut
ohh, hört sich ja echt gefährlich an!
werde also die Gew mit ins boot holen.
Ich bin BRV.
wieso kann er so einfach aus den Kommunalverband austreten?
dann kann das ja jeder machen, voll einfach für die AG.
vielen Dank
Erstellt am 22.07.2009 um 12:48 Uhr von Galaxy
@gutut
er kann so einfach aus dem Komunalverband austreten, wie du aus der GEW. Das hat dann für ihn natürlich auch Konsequenzen und ob er bereit ist diese einzugehen, ist seine Entscheidung. Ich persönlich glaube, er macht nur den starken Max und droht euch. Aber wenn für Ihn der Austritt aus dem Kommunalverband unter dem Strich günstiger ist, wie euch die Zusatzurlaubstage zu geben (was ich mir nicht vorstellen kann, darum meine Einschätzung "starker Max"), dann kann es ja für Ihn Sinn machen. Wieviel MA betrifft es denn, die Anspruch auf Zusatzurlaub nach TVöD haben?
Erstellt am 22.07.2009 um 13:03 Uhr von Rapper
Selbst wenn er aus dem Kommunalverband austritt, besteht der TVöD für euch weiter, bis dieser ausläuft. Das ist rechtlich nun mal so.
Wie Galaxy schreibt, macht er nur einen auf starker Max, um einzuschüchtern. Wenn er droht, droht ihm auch mit dem Gnag zum Arbeitsgericht.
Erstellt am 22.07.2009 um 22:53 Uhr von gutut
Echt heftig, wieso geht das so einfach.
Vielen Dank für eure Antworten!!