hallo liebe BR Kollegen, ich habe ein echtes problem!!
folgendes wir arbeiten in zwei Schichten eine Schicht geht von 6Uhr-14 und die andere von 14Uhr bis 20Uhr in Sommer und in Winter bis 21Uhr. Wochenende und Feiertage müssen wir auch arbeiten. Ich habe jetzt gesehen das im Tarifvertrag TVöD steht, dass schichtarbeitern im Jahr 3tage Zusatzurlaub zustehen. Daraufhin stellte ich einen Antrag auf einhaltung dieses Tarifvertrages §27. ( Kann ich jetzt die tage Rückwirkend für 3 Jahre verjährungsfrist fordern?) TarifvertragsbruchDesweiteren hat mir mein Geschäftsführer gedroht, wenn ich die Zusatzurlaubstage für die AN haben möchte würde er die Frühschicht so verkürzen das wir keine schichtzulage mehr bekommen. Jetzt hörte ich, dass er dieses schon im Aufsichtrat ohne zustimmung des BR beschlossen hat.(Dieses ist eine Betriebsänderung,kann er dieses?)Der Dienstplan wurde auch schon so gestalltet!!! WAS KANN ICH MACHEN? wir haben bald eine Betriebsversammlung wo der GF dieses anbringen möchte. Desweiteren wird der BR jetzt als Buhmann dargestellt.


Vielen Dank für eure Antworten!!!!