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Einstellung verweigert nach Bestehen auf Zusatzurlaub wg.GdB

D
Diätschnecke
Dez 2018 bearbeitet

Ich bewarb mich in einem Unternehmen, welches mich gerne einstellen wollte und mir in einem Vertragsentwurf die betriebsüblichen 30 Urlaubstage gewährte. Als ich fragte, ob mein GdB von 50% ein Problem darstelle, wurde dies verneint. Allerdings wollte man den Jahresgrundurlaub bei meinem Vertrag dann auf 25 Tage herunterreduzieren, da ich ja mit dem Sonderurlaub dann auch auf insgesamt 30 Urlaubstage käme..!!?? Ist dies rechtmäßig ? Als ich erwähnte, das ich bei Arbeitsantritt auf die betriebsüblichen 30 Tage plus die 5 gesetzlichen Zusatztage bestehen würde, teilte man mir mit, dass ich( auf einmal?) leider nicht dem Bewerberprofil entsprechen würde. Ich möchte in so einem Unternehmen, wo gesetzliche Vorgaben quasi mit Füßen getreten werden natürlich nicht tätig sein, bin aber interessiert zu wissen, ob der Arbeitgeber im Recht ist mit dieser " Reduzierung"!?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

17.12.2018 um 22:34 Uhr

"ob der Arbeitgeber im Recht ist mit dieser " Reduzierung"!?"

Nein, natürlich nicht ....

I
ickederdicke

18.12.2018 um 08:09 Uhr

Ist dies alles halbwegs belegbar ? Dann auf Entschädigung nach AGG klagen, der Job ist ja sowieso weg, bringt dir aber 3 Monatsgehälter und dem AG die Erkenntnis das er nicht über dem Gesetz steht.. Und ich würde dies auch dem zuständigen Integrationamt melden.

K
krambambuli

18.12.2018 um 11:18 Uhr

Was gesetzlicher Anspruch ist, braucht man nicht noch einmal in den Vertrag schreiben. So gesehen solltest du in Zukunft bei der Bewerbung nicht mehr nach den Zusatzurlaub fragen.

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