Teilnahmerecht SBV an Sitzungen wird verletzt - Was dagegen tun?
Bereit zum wiederholten mal wurde ich als Schwerbehindertenvertretung nicht zu Betriebsratssitzungen eingeladen. Obwohl der Betriebsratsvorsitzende bereits mehrfach auf §95 Abs.4 SGB IV hingewiesen wurde, wird mein Recht an Sitzungen teilzunehmen immer wieder mit Füßen getreten. Was kann ich dagegen tun??
Community-Antworten (6)
27.06.2008 um 11:30 Uhr
@Thoing, Schluss mit lustig! Sag ihm, du wirst dein Recht auf Teilnahme gerichtlich durchsetzten...BASTA!!
27.06.2008 um 11:32 Uhr
Hallo Thoing,
vielleicht hilft es dem BRV mal darüber aufzuklären das dies eine grobe Pflichtverletzung ist, welche nach §23 BetrVg entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Anstatt SGB IV zieht auch § 32 Betrvg.
Ich hoffe du kannst ihn damit zum einlenken bewegen.
MfG Poseidon
27.06.2008 um 11:32 Uhr
Wie ist hierbei die Vorgehensweise???
27.06.2008 um 11:44 Uhr
Wenn du nicht gleich mit Kanonen schießen willst, kannst Du auch § 35 BetrVG wiederholt anwenden. Da fasst dann die SBV einen entsprechenden Beschluss und teilt diesen GF und BR mit. Wenn damit Personalangelegenheiten jeweils für eine Woche "vertagt" werden und der BR anschließend alles nochmal berbeiten muss, würde ich als BRM meiner BRV auf die Füße steigen - mit Plattfußgarantie ;-) Und der ArbGeb findet es vmtl. auch nicht komisch, Einstellungen und Versetzungen nicht tätigen zu dürfen... §156 (1) Nr. 9 SGB IX dürfte auch interessant werden...
27.06.2008 um 12:03 Uhr
@Thoing, ergänzend zu Petrus lies mal ab S.8 wird es interessant, von wegen arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren. Manchmal kommt auch aus Bayern was gutes... .-)
http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/integrationsamt/broschueren/vertrauensperson.pdf
Wede dich an dein Integrationsamt! Schulungen könnten auch helfen...
03.07.2008 um 20:59 Uhr
Die Schwerbehinderten-Vertretung hat einen gesetzlichen Anspruch (SGB) an allen Sitzungen des BR teilzunehmen. Der SchwbV hat kein Stimmrecht - aber Anhörungsrecht.
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