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Überlassung von Mitarbeiterlisten an BR - zur Vorbereitung einer wahrscheinlichen Betriebsänderung?

T
TWally
Jan 2018 bearbeitet

Bei unserer Firma (ca. 35 Mitarbeiter) steht eine Übernahme an. Kann der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Überlassung einer Mitarbeiterliste verweigern, die wir zur Vorbereitung einer wahrscheinlichen Betriebsänderung (Entlassung bzw. Teilschließung) benötigen?

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Community-Antworten (5)

L
Lotte

21.07.2009 um 15:46 Uhr

TWally, der AG kann Euch die Unterlagen, die Ihr zur Erledigung Eurer Aufgaben benötigt nicht verweigern. Schau mal ins BetrVG § 80 (2)

M
Mainpower

21.07.2009 um 16:03 Uhr

Hallo, bei einer wahrscheinlichen Betriebsänderung (vielleich, vieleicht nicht) braucht er Euch noch nichts zu geben. Erst wenn Ihr die Fakten, Mitteilung des AG auf dem Tisch habt könnt Ihr die Unterlagen anfordern.

L
Lotte

21.07.2009 um 16:08 Uhr

mainpower, doch! Nämlich dann, wenn der BR diese "Wahrscheinlichkeit" überprüfen will und dazu Unterlagen benötigt. Ist ja nicht so, als ob der BR sich auf die Aussage des AG verlassen müsste ;-)

T
TWally

21.07.2009 um 16:38 Uhr

Vielen Dank, Lotte. §80 (2) hilft mir sehr weiter. LG TWally

N
nicoline

22.07.2009 um 00:10 Uhr

mainpower das ausführliche Studium der Kommentare zum BetrVG mittels lesen hilft manchmal echt weiter ;-))

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