Sonntagsarbeit
Hallo, wir sind ein in Baden Württemberg ansässiges Unternehmen. Arbeitszeit per BV festgelegt, Mo bis Fr. Sonntagsarbeit ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Nun wurde ein MA für eine Woche in den Außendienst ins Ausland geschickt. Es liegt ein Wochenende dazwischen. Der Kollege soll die Woche durcharbeiten, also auch am Samstag und Sonntag, Antrag auf Mehrarbeit liegt dem BR vor. Gilt das Arbeitszeitgesetz auch bei Einsätzen im Ausland (Verbot von Sonntagsarbeit)? Wir haben im BR unterschiedliche Auffassungen...
Community-Antworten (5)
20.07.2020 um 13:38 Uhr
Hallo See-see, ich würde mal bei dem oben angegebenen Link nachlesen. So wie ich das verstehe und auch anweden würde, dann gilt für den MA das deutsche Recht und somit auch ein Verbot der Sonntagsarbeit. Sicher kann der AG eine Genehmigung einholen, dann sollte er aber auch den MA entsprechenden Zuschläge zahlen.
20.07.2020 um 14:24 Uhr
Sehe ich genau so!
20.07.2020 um 17:09 Uhr
Und nicht alles was erlaubt oder genehmigt ist, muss man deshalb auch machen. Wenn der BR der Meinung ist, dass es dem Kollegen nicht zuzumuten ist - sagt ihr nein. Schließlich geht es ja auch um die Belastung, den Gesundheitsschutz, Familie und Beruf usw..
20.07.2020 um 22:45 Uhr
Es geht darum, dass der betroffene Kollege unser BR-Vorsitzender ist. Wenn ER zustimmt, am Sonntag im Ausland zu arbeiten, werden andere Kollegen damit unter Druck gesetzt und es wird von ihnen beim nächsten Außeneinsatz im Ausland auch verlangt. So spart der AG Reisekosten... Der BRV hat das mit seinem Vorgesetzten ausgekaspert, dieser hat den Mehrarbeitsantrag an den BR geschickt, damit die Zuschläge ausbezahlt werden können. Eine Genehmigung für Sonntagsarbeit bei der Behörde wurde natürlich nicht beantragt! Der BRV war der Meinung, das bräuchte man nicht, da die Tätigkeit im Ausland stattfindet... Auf der anderen Seite verstehe ich ja auch, dass man nicht länger im Außendienst bleiben will als unbedingt nötig, wenn zuhause die Familie wartet...
21.07.2020 um 01:49 Uhr
Hallo see-see, ist ja schon fast Jahre her als du hier das letze mal gepostet hast. Smile. Euer AG, oder in dem Fall der Erfüllungsgehilfe in Form des Vorgesetzen, hat deine Frage eigentlich schon selber beantwortet, indem er für den Samstag und Sonntag einen Antrag an den BR auf Mehrarbeit gestellt hat. Hiermit sagen sie ja dann auch das sie das deutsche Recht bei Auslandseinsetzen anwenden.. Und da es keine Rosinenpickerei geben kann, kann man nicht sagen bei der Mehrarbeit deutsches Recht für die Sonntagsarbeit nur bei der Genehmigungspflicht von Behörden nehmen wir hinterindisches Recht. Es bleibt aber zu bedenken das einige Unternehmen für die Sonntagsarbeit keine Genehmigung brauchen durch die Eigenart des Betriebes und ihrer durch zu führenden Tätigkeiten. Und wenn ich mich richtig entsinne, ist euer Betrieb nicht gerade einer den man an jeder Hausecke findet. Deshalb würde ich dir Raten dich an das für euch zuständige Gewerbeaufsichtsamt zu wenden. Da biste auf der sicheren Seite.
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