Moin moin zusammen,

wer über nimmt die Kosten für eine Mitgiedschaft in für eine Ingeneurkammer um bauphysikalische Berechnungen in desem Bundesland einreichen zu dürfen? AG oder MA? Nutznießer ist in diesem Fall der Arbeitgeber. So wie mir der Kollege erzählt, ist er auf drängen des AG dor eingetreten. Wo finde ich zu diesem Thema etwas? Danke im Voraus!!!