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Kosten für den AG oder MA?

B
beravo
Jan 2018 bearbeitet

Moin moin zusammen,

wer über nimmt die Kosten für eine Mitgiedschaft in für eine Ingeneurkammer um bauphysikalische Berechnungen in desem Bundesland einreichen zu dürfen? AG oder MA? Nutznießer ist in diesem Fall der Arbeitgeber. So wie mir der Kollege erzählt, ist er auf drängen des AG dor eingetreten. Wo finde ich zu diesem Thema etwas? Danke im Voraus!!!

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Community-Antworten (2)

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Lotte

21.07.2009 um 21:38 Uhr

beravo, normalerweise müsste wohl der AG die Kosten übernehmen, wenn er den Nutzen genießen will. Wenn der Kollege allerdings die Beitragserklärung unterschrieben hat, wird das etwas kniffelig. Eigentlich müsste er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen (falls die Frist noch nicht verstrichen ist) und der AG müsste selbst eintreten. Kennst Du das auch, dass Du Dich ärgerst, wenn die KollegInnen manchmal erst hinterher den BR fragen? ;-)

B
beravo

22.07.2009 um 10:24 Uhr

Danke Lotte, klar kenne ich das. Und ärgern könnte ich manchmal jeden Tag. Nur ich muss das ja nicht gleich jeden zeigen. Ist doch oft so, dass die KollegInnen dann angerannt kommen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Oder haben nicht den A.. in der Hose um auch mal so ein klein wenig auf ihre Rechte zu pochen. Doch darüber können wir alle bestimmt Bücher schreiben

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