Einführung eines neuen Zeiterfassungssystems - Worauf müssen wir achten?
Hallo. Unsere GF hat uns signalisiert, dass ein neues Zeiterfassungssystem (elektronisch) eingeführt werden soll. Worauf müssen wir achten? Bisher stempeln wir noch mechanisch auf Stempelkarten. Was müsste in einer Betriebsvereinbarung geklärt werden?
Community-Antworten (9)
21.07.2009 um 11:09 Uhr
@seesee Das ist bei uns auch gerade aktuell. Wichtig finde ich, dass ihr schriftlich niederlegt, was das "Ding" höchstens können darf. Egal was es für tolle Technische Möglichkeiten hat, in der BV sollte klar geregelt sein, was ihr dem AG eingesteht. Denn woher soll ein Laie wissen, was es alles für Finessen gibt, die ihr logischerweise nicht alle ausschließen könnt!? Ich hätte auch eine BV im Angebot.
21.07.2009 um 11:17 Uhr
@ carrie
Kann man denn diese BV mal lesen? Bei uns steht eeine Umstellung des Zeiterfassungssxstems an und ich denke wir sollten das auch gleich regeln wie es laufen soll. Wäre hilfreich
21.07.2009 um 11:32 Uhr
Hallo carrie, wäre Klasse, die BV mal zu lesen; wie komme ich daran? das letzte Mal hat es leider nicht funktioniert....???
21.07.2009 um 11:52 Uhr
@all Ihr schreibt hier eure Mail Adresse rein und macht bei "Diesen Beitrag zur Frage im Forum speichern." den Hacken raus, bei mir ein Häckchen bei "Nachricht an Verfasser" und dann sieht es niemand, außer mir.
21.07.2009 um 13:29 Uhr
@Solarkrieger Leider hast du in die Nachricht keine Mail Adresse geschrieben, somit kann ich dir auch nix schicken:-(
20.11.2009 um 18:12 Uhr
@seesee
Schau doch mal unter: http://www.arbeitszeit-zeiterfassung.de/Einfuehrung-einer-Zeiterfassung.html
Vielleicht hilft's Dir ja ein wenig...
20.11.2009 um 18:25 Uhr
@amischke Schade...das war ... Aber schön, das der Fred hier noch keine 6 Jahre alt ist;-)
20.11.2009 um 19:15 Uhr
Trotzdem danke, amischke. Ab 1.1. soll die neue Zeiterfassung laufen und es liegt uns noch immer keine Betriebsvereinbarung vor....
20.11.2009 um 23:09 Uhr
@seesee Dann solltet ihr auch der GL mitteilen das ihr einer Einführung des Systems so lange untersagt bis eine BV, von beiden Seiten unterschrieben, steht. Wir sind auf KBR Ebene seit 1 jahr am verhandeln das Zutritts- (der Zugang durch dem Drehkreuz) und Zeiterfassung (die Zeit die zur reinen Arbeitszeit benötigt wird) von einander getrennt sind in 2 BVen.
Verwandte Themen
Einführung eines Leistungsbewertungsbogens - Worauf ist bei der Einführung eines solchen Systems zu achten?
Hallo, zusammen. Auf der Tagesordnung zu unserer heutigen BR-Sitzung stand auch die Behandlung eines Leistungsbewertungsbogens für neu bzw. befristet eingestellte MitarbeiterInnen. Der Bogen war aber
Zeiterfassung - In wie fern ist der BR berechtigt in die Daten des Zeiterfassungssystems zu schauen?
In wie fern ist der BR berechtigt indie Daten des Zeiterfassungssystems zu schauen, bzw. zur Überwachung seiner Tätigkeit mit dem Zeiterfassungssystems verkoppelt zu werden. Bitte nur ernstgemeinte A
Mitbestimmung bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze - auch nachträglich?
Wir haben in unserem Betrieb erst seit kurzem einen BR. Wir würden gerne ein Wörtchen bei den Beurteilungsgrundsätzen mitreden. Nun hab ich im Netz folgenden Text gefunden: "Einführung von schriftl
Personalkonzept Beurteilungsgespräche und in regelmäßigen Abständen Personalentwicklungsgespräche - Worauf sollten wir achten?
Hallo an Alle ! Habe ein dringendes Problem und hoffe das mir jemand helfen kann. Mein Vorstand möchte im Rahmen der Einführung eines Personalkonzeptes Beurteilungsgespräche und in regelmäßigen Abs
Einführung eines elektronischen Systems zur Auftragsabwicklung
Hallo, endlich (?) soll bei uns die Auftragsabwicklung voll elektronisch erfolgen. Wir sind ein Dienstleistungsbetrieb (Reparatur). Bisher haben unsere MA ihre Arbeitszeiten auftragsbezogen manuell