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Versetzung

J
Jenny
Jan 2018 bearbeitet

hallo!

darf ein Betriebsratsvorsitzender in eine andere Abteilung versetzt werden bei 30% Lohnkürzung?

5.14505

Community-Antworten (5)

M
Mainpower

20.07.2009 um 14:19 Uhr

Hallo,

auch ein BR-Vorsitzender kann versetzt werden. Versetzung und Eingruppierung ist Mitbestimmungspflichtig BetrVG §99

L
Lotte

20.07.2009 um 14:20 Uhr

Jenny, wenn der AV diese Versetzung zulässt, ja. Aber nur mit Zustimmung des BR, wenn es sich um eine Versetzung im Sinne des § 95 (3) BetrVG handelt.

G
Galaxy

20.07.2009 um 14:23 Uhr

@Jenny ergänzend zu Mainpower : 30% Lohnkürzung würde ja eine Änderungskündigung voraussetzten. Ist der BRV freigestellt? Ich vermute eher nicht, warum soll er versetzt werden?

L
Lotte

20.07.2009 um 14:27 Uhr

galaxy, kommt darauf an, woher diese Lohnkürzung resultiert. Denk z. B. mal an eine Versetzung aus dem Nachtdienst in den Tagdienst....

G
Galaxy

20.07.2009 um 15:00 Uhr

@Lotte

das ist wohl war, ich bin eher vom Grundgehalt ausgegangen und hatte "Schichtzulagen und ähnliches" ausgeklammert. Ich hatte es so verstanden, Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz und damit verbunden eine neue Eingruppierung, denn alles andere wie "Nachtzuschlag, Schichtzuschlag, Bereitschaftsdienstentgelt etc." ist ja NUR eine "finanzielle Entschädigung" für "diese Form der Arbeit zu ungünstigen Zeiten". Und wenn diese Form der Arbeit entfällt, dann entfällt auch die Kohle dafür...

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