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Betriebszugehörigkeit - wenn Kollege gekündigt und nach einem Monat in einem anderen Job wieder eingestellt wurde?

F
FranzJosef
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ein Kollege wurde gekündigt und nach einem Monat in einem anderen Job wieder eingestellt. Hat er ein Anrecht darauf, das die alten Zeiten zu der Betriebszugehörigkeit gezählt werden? Oder fängt er wieder bei Null an?

Gruß Franz-Josef

4.99301

Community-Antworten (1)

K
Konrad

20.07.2009 um 17:33 Uhr

Hallo FranzJosef in der Regel wird in der Rechtssprechung eine kurze Unterbrechung (weniger als 6 Monate) nicht als solche betrachtet. Im Kündigungsschutzgesetz steht z.B. "(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist."

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