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ausgelernter Azubi / Urlaubsanspruch

B
Bulli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen Ein Azubi ( ausgelernt ) bis 31.08.09, danach zum Bund. Welchen Anspruch auf Urlaub hat Er für 2009. Er ist 20 Jahre alt und bei uns gilt kein TV. Bin BRV und noch relativ neuer ( erster BR ). Manchmal sind die Gesetze noch etwas verwirrend und ich möchte konkrete Auskunft geben. Bitte auch §§ . Danke und Gruss Bulli

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Community-Antworten (2)

L
Lohengrin

20.07.2009 um 12:05 Uhr

Hallo Bulli,

laut Bundesurlaubsgesetz sind es 24 Werktage pro Jahr bei einer 6 Tage Woche bzw. 20 Tage bei 5 Tage Woche. Danach könnte man es entsprechend ausrechen. Gesetz siehe hier http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html. Aber was ist denn zum Uraub im AV geregelt?

Mfg, Lohengrin

T
Tulpe

20.07.2009 um 12:09 Uhr

Hallo Bulli, was steht im Ausbildungsvertrag?? Mit Bestehen der Prüfung ist die Ausbildung abgeschlossen?? Regulärer Anspruch bei einem´Vollzeitangestellten auf Monate umgelegt. Was hat er schon gehabt, abziehen. Beispiel 25 Tage Jahresurlaub, anspruch bis August 17Tage.

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