Erstellt am 19.07.2009 um 20:09 Uhr von ridgeback
@Richard,
Freistellung von der Arbeit bedeutet aber nicht, dass Du keine BR-Tätigkeit mehr machen darfst.
Erstellt am 19.07.2009 um 21:24 Uhr von erwin
@Richard,
in Ergänzung zu "ridgeback"
wenn man dich von Seiten des BR-Gremiums als BR vollfreistellen würde, könntest Du sogar vollschichtig in den Betrieb, der AG müsste dn Zugang gewähren, notfalls mit Hilfe des ArbG
Erstellt am 19.07.2009 um 21:28 Uhr von Lotte
erwin,
"wenn man dich von Seiten des BR-Gremiums als BR vollfreistellen würde" was aber nur im Rahmen des § 38 BetrVG möglich ist.
Aber Richard hat ja vielleicht genug BR Arbeit die er gemäß § 37 BetrVG zu erledigen hat.
Erstellt am 19.07.2009 um 21:29 Uhr von frankie
Richard, wie ridgeback schon schrieb, nur weil Du freigestellt bist, heist das nicht das Du Deiner BR-Tätigkeit nicht ganz normal nachgehen kannst (Du hast dann ja sogar noch viel mehr Zeit dafuer...)
Noch ein Gedanke: schau Dir mal §78 BetrVG an "... dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung."
Zusammen mit §23 (3) BetrVG kann der Betriebsrat dem AG hier eine gehörige Ohrfeige verpassen. Ihr solltet Euch von einem Anwalt passen beraten lassen - der AG muss hier die Kosten tragen.
ciao,
frank
Erstellt am 19.07.2009 um 21:56 Uhr von erwin
@Lotte
ja, dass mit der faktischen Freistellung geht auch. Doch dann hat man ggf. mehr Stress wenn der AG den Zugang verweigern möchte.
Daher wäre der einfachere Weg die Freistellung. Ein BR der zusammensteht handelt dann ggf. so. Sie übertragen diesem BRM die Freistellung lt. BetrVG und der andere nimmt die faktische.
Erstellt am 19.07.2009 um 22:00 Uhr von ridgeback
"Doch dann hat man ggf. mehr Stress wenn der AG den Zugang verweigern möchte."
Wäre eine Behinderung der Betriebsratsarbeit vom Feinsten.
Erstellt am 19.07.2009 um 22:41 Uhr von erwin
@ridgeback
stimmt! Doch man müsste diesen dann vor Gericht austragen und ggf. vor Gericht (dem Richter) dann darlegen warum man vollsichtig als nichtfreigestelltes BRM BR-Tätigkeiten ausüben muss. Über die echte Freistellung wäre es daher einfacher.
Wenn man dann den AG noch mehr stressen wollte, macht man ihn auch noch zum BRV oder st.BRV dann wäre er auch noch der direkte Ansprechpartner für den AG. ;-))
Erstellt am 19.07.2009 um 22:48 Uhr von Lotte
erwin,
und bringt damit ein ganzes Gremium durcheinander? Nur mit dem einen Ziel, den AG zu ärgern? Er muss doch gar nicht vollschichtig BR Arbeit machen, habe nicht verstanden, dass es Richard darum geht. Er ist freigestellt bei vollen Bezügen und kann BR Arbeit machen wie bisher oder darüber hinaus alles was anliegt.
Erstellt am 19.07.2009 um 23:16 Uhr von rainerw
@erwin
Worum geht es hier, einen AG zu ärgern oder gute BR arbeit für die Kollegen zu machen?
Erstellt am 19.07.2009 um 23:34 Uhr von HarryPopper
Mich würde interessieren, weshalb und wie begründet, der AG einen Aufhebungsvertrag will? Wie sieht die Vorgeschichte aus? Was waren die Repressalien?
Erstellt am 20.07.2009 um 08:04 Uhr von erwin
@Lotte, @rainerw
..es geht darum einem BRM dem eine Freistellung durch den AG droht, die Möglichkeit zu geben vollschichtig im Betrieb als BRM arbeiten zu können, ohne dass der AG es unterlaufen kann. Auch ohne dass er ggf. vor dem ArbG belegen muss warum er als nichtfreigestelltes BRM dieses vollschichtig muss.
Es könnte hier ja sogar sein, dass die mögliche anstehende Freistellung mit der BR-Arbeit im Zusammenhang steht. Diees würde der AG aber nie sagen, wenn er nicht ganz ungeschickt ist, da es ihm sonst böse auf die Füße fallen würde.
PS: gebe auch gerne zu manchmal bin ich auch gerne etwas "bissig" ;-)
Erstellt am 20.07.2009 um 10:14 Uhr von rainerw
@erwin
Mutmaßungen bringen uns aber nicht weiter. Demnach könnte ich ja genauso gut sagen vielleicht ist er ja zu recht von seinen arbeitsvertraglichen Pflichten freigstellt worden. Dies werde ich aber unterlasen, da ich die Gründe nicht in den Einzelheiten kenne.
Ich denke auch mal das es kein feiner Zug wäre einem BR mitglied ene Freistellung weg zu nehmen um sie einem anderem zu geben weil er von seinen Pflichten als arbeitende Kraft freigestellt ist. Nach dem BetrVG kann er sich die Freistellung nehmen so wie er meint das er sie brauch. Konfrontationen mit AG und Gerct hat ma doch fast täglich zu kämpfen, also sollte man es da auch nicht scheuen.