Erstellt am 19.07.2009 um 11:12 Uhr von tiktak
@ Perle
1. Nicht nur im BZO nachschauen, es gibt Such-maschine dafür
2.Jaein,Rechtlich hast du so weit Recht aber menschlich war es sehr,sehr kalt
3.Nein,sonst die BR-Beschlüse ungültig sind
tik-tak
Erstellt am 19.07.2009 um 11:42 Uhr von HarryPopper
1. Wer erstellt den Dienstplan für die MA? Ein Personaldisponent oder ein Vorgesetzte? Dienstpläne sind ein großes Thema! Da gibt es eine Menge zu berücksichtigen! Und noch mehr, wenn Ihr diesbezüglich BV's hat. Gründet einen Dienstplanausschuss dann weiss jeder, auch der AG, wer dafür verantwortlich ist ;)
2. Als BRV solltest Du aber so nicht reden, genauso wenig wie andere BRM. Das stärkt nicht das Vertrauen der MA in den BR! Vielleicht solltest Du Dir auch angewöhnen von Mitabeitern ( MA ) oder Beschäftigten zu reden statt von Personen ;)
3. Wer nachrückt ist im § 22 Abs. 2, 3 u. 4 WO beschrieben! Sag Deinen BRM das eine falsche Ladung wegen Ladungsmangel zu ungültigen Beschlüssen führt ( http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2006-1-18&nr=10993&pos=0&anz=3 und die dort aufgeführten früheren Entscheidungen des Gerichts ) und das ihr als Gremium auftretet und entscheidet und nicht als Alleinkämpfer! Also, Ersatzmitglieder aus der jeweiligen Vorschlagsliste laden, die Stimmenmäßig die nächsten wären und nicht einfach nach Belieben!
Nachtrag:
Achso, und zur Sitzung, inkl. TOP's, läd der V oder der Stelli ein und nicht irgendein BRM ;)
Nachtrag 2:
Wegen der Abstimmung; wenn Ihr Abstimmen wollt, also einen Beschluss fassen wollt, muss dazu eine ordentliche Einladung inkl.aussagekräftigen TOP ( Beschlussfassung Dienstplanausschuss; Beschlussfassung Mitgieder in den Dienstplanausschuss ) inkl. ausreichend lange Vorbereitungszeit ( m.E. nach reichen da 3 - 5 Tage ) an die BRM und EBRM ergehen! Habt Ihr eh Montag Sitzung, könnt Ihr die TOP's auch ergänzen, dies muss allerdings einstimmig erfolgen und alle (!) geladenen BRM müssen bei der Abstimmung anwesend sein - sonst auch Ladungsmangel!
Nachtrag 3:
Bitte bei Nachtrag 2 -> § 27, § 28 und § 28a BetrVG beachten!
Erstellt am 19.07.2009 um 13:32 Uhr von rainerw
Wir nehmen schon seit Jahren den von Dir oben genannten Seminaranbieter in Anspruch. Schau mal bei dem Anbieter unter Arbeitszeitfragen. Den Lehrgang
09-4550 vom 01.11-06.11.09 dr behandelt auch das Thema Schichtpläne. Ansonsten einfach mal dort anrufen und Gabi Kaus verlangen, die hilft Dir dann auch gerne weiter.
Zu dem Rest brauch ich nix mehr sagen, denn ich könnte nur die Kollegen vor mir wiederholen.
Erstellt am 19.07.2009 um 18:41 Uhr von Immie
Wie war das noch mal mit BRM im Urlaub?
Erstellt am 19.07.2009 um 18:48 Uhr von kriegsrat
@ immie
ist BRM deine abkürzung für "Bremen" ?;-))
Erstellt am 19.07.2009 um 19:17 Uhr von HarryPopper
Grundsätzlich (!) ist Urlaub ein Verhinderungsgrund bzw. ein BRM wegen Unzumutbarkeit verhindert, der zur Ladung von EBRM berechtigt – BAG 9 AZR 261/01. Wenn das BRM sich aber freiwillig an den Sitzungen bzw. sich während seines Urlaubs an BR Arbeit beteiligen will, ist natürlich dann kein EBRM zu laden.
Erstellt am 19.07.2009 um 19:45 Uhr von Immie
@kriegsrat
Neeee????
Habe 11 Stunden Arbeit hinter mir...Muss ich das verstehen?
Wie kommst du jetzt auf Bremen? Deine Assoziationen sind heftig.
Nur für dich "Betriebsratsmitglied":-)
Erstellt am 19.07.2009 um 19:48 Uhr von Immie
@HarryPopper
Also bewahrt das "verselbstständigte" Betriebsratsmitglied Perle vor einer falschen Ladung und ungültigen Beschlüssen;-)
Erstellt am 19.07.2009 um 20:15 Uhr von HarryPopper
@Immie,
wenn der Fragesteller am Montag einfach nur darüber abgstimmt hätte, dass er / sie sich ab jetzt um die Dienstpläne bzw. dessen Rechtmäßigkeit und / oder Genehmigungen kümmert, sowie im Verhinderungsfall der Stelli, und / oder diese Abstimmung noch nicht als TOP in der Ladung stand, die wohl bereits letzte Woche verteilt wurde, und / oder ein EBRM nur nach Belieben und nicht nach der WO geladen worden wäre oder auch kein EBRM zwecks Vollzähligkeit geladen worden wäre und / oder, angenommen alles wäre bis hierher rechtlich einwandfrei gelaufen, ein Teil der ordentlich geladenen BRM hätten während der TOP Änderung und Beschlussfassung plötzlich massiven Darmdruck oder ähnliche Beschwerden und es wäre abgestimmt worden, obwohl der eine oder andere sich just in diesem Augenblick seiner Notdurft entledigt, ja, dann kann man diese Frage wohl bejahen ;)
Erstellt am 19.07.2009 um 20:20 Uhr von Immie
@HarryPopper
Oder kurz gesagt...wenn das Betriebsratsmitglied, welches sich im Urlaub befindet, signalisiert das es zur Sitzung kommen wird, kann kein Ersatzmitglied geladen werden.
Oh mann, muss ich "Betriebsratsmitglied" jetzt immer ausschreiben?:-(
Erstellt am 19.07.2009 um 20:22 Uhr von HarryPopper
Erstellt am 19.07.2009 um 20:24 Uhr von Immie
Erstellt am 19.07.2009 um 21:26 Uhr von Lotte
Perle,
vielleicht wiederhole ich mich gebetsmühlenartig, aber auch in diesem Beitrag habe ich das Gefühl, dass Du den Posten der BRV mit einer Vorgesetztenposition verwechselst. Wenn Du Deine Position im Gremium genauso vertrittst wie hier, kann ich die Rebellion des ein oder anderen ein wenig verstehen....
Als BRV hat man vor allem die Aufgabe, die verschiedenen Meinungen im Gremium zu bündeln, die Sitzung zu moderieren, sowie dazu einzuladen mit allen notwendigen ToPs unter Einhaltung der Regeln des BetrVG.