Informationspflicht des AG über geplante Umbaumaßnahmen im Betrieb - ja oder nein?
Hat der AG den BR über geplante umbaumaßnahmen im Betrieb zu unterrichten oder muss er dies nur bei einer Betriebsgröße über 100 AN. Bin über eine Antwort sehr Dankbar
Community-Antworten (9)
19.07.2009 um 00:32 Uhr
@Gizmo, siehe § 111ff. BetrVG
19.07.2009 um 00:38 Uhr
@ridgeback Ich denke Gizmo meint nicht eine Betriebsänderung, sondern Gestaltung von Arbeitsplätzen und deren Umgebung. Daher denke ich, dass er zu Recht an eine Unterrichtungspflicht des AG denkt, allerdings nach § 90 BetrVG.
19.07.2009 um 00:45 Uhr
Oluscha, ..was ebenfalls einer Betriebsänderung entspricht
19.07.2009 um 00:51 Uhr
@ridgeback Klär mich auf - lerne gerne dazu! Aus meiner Sicht ist der 90 ger anders zu beurteilen, da der Betrieb in seiner Organisationsform bestehen bleibt. Es ändert sich nur die "Arbeitsumgebung"
19.07.2009 um 01:01 Uhr
@Oluscha, § 111 S. 1 BetrVG definiert eine Betriebsänderung nicht, sondern setzt voraus, dass sie wesentliche Nachteile für mindestens erhebliche Teile der Belegschaft haben kann.Was bei einem Umbau nicht ausgeschlossen ist.
Ein Umbau kann ja bewirken dass grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen, sowie Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren nach sich ziehen.
19.07.2009 um 01:20 Uhr
@Ridgeback Richtig! Dann beziehst du dich aber ausschließlich auf § 111 Abs 1 Nr 4. Gizmo schreibt aber lediglich allgemein von Umbaumaßnahmen. Deswegen ist zunächst § 90 BetrVG anzuwenden, oder?
19.07.2009 um 01:24 Uhr
@Oluscha, damit Du gut schlafen kannst, § 90 in Verbindung mit § 111
19.07.2009 um 01:28 Uhr
@ridgeback Netter Abruch der Diskussion! :-)
19.07.2009 um 13:10 Uhr
danke für eure hilfe werde beide § in betracht ziehen.
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