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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aus-/Umbaumaßnahmen: Was ist für einen BR zu beachten, was kann er gestalten?

M
Mike
Jan 2018 bearbeitet

Liebe BR-Kollegen,

unser Gremium ist derzeit sehr beansprucht, um nicht zu sagen überbeansprucht. Jetzt kommt der AG auch noch mit Aus- und Umbauplänen. Wir sind eine Einrichtung der Altenpflege. So gut wir es derzeit können, bearbeiten wir auch dieses Thema. Allerdings haben wir darin keinerlei Erfahrungen. Meine Hoffnung: Es gibt in diesem Forum Betriebsräte, die mit dieser Materie schon ihre Erfahrungen gemacht haben.

Meine Frage: Was ist bei Aus- und Umbaumaßnahmen mit Kapazitätserweiterung für einen BR wichtig zu beachten. Welche Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten hat ein BR.

Ich danke für jeden aufschlussreichen Beitrag.

Gruß Mike

5.95102

Community-Antworten (2)

T
tamirasun

21.03.2007 um 16:47 Uhr

Hey Mike,....

also grundsätzlich werden wir als Betriebsrat bei größeren Planungen einbezogen. Meist schon bei den Baubesprechungen, also Planung der Umgestaltung. Was aber glaube ich auch nicht sein muß.

Mitbestimmung habt ihr bei der Einrichtung von Sozialräumen, Arbeitssicherheit und somit auch der Einrichtung der Arbeitsplätze nach diesen Vorschriften.

Ansonsten gibt es da nciht wirklich viel, wobei ihr wirkliche Mitbestimmung hättet. Vielleicht weiß da jemand anderes noch etwas?

Hoffe aber ich konnte Dir damit ein wenig weiterhelfen.

LG

R
Rudella

26.03.2007 um 09:33 Uhr

Hallo also die grundsätze stehen im §90 BetrVG und §91 BetrVG man müsse abwiegen was nach dem umbau für die MA sich endert

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