W.A.F. LogoSeminare

Informationspflicht des AG hinsichtlich Einstellungen - auch auf geplante Einstellungnen von zukünftigen Azubis?

F
foxi
Jan 2018 bearbeitet

hallo,

bezieht sich die Informationspflicht des AG hinsichtlich Einstellungen auch auf geplante Einstellungnen von zukünftigen Azubis??

Danke für Info

gruß, foxi

3.04402

Community-Antworten (2)

K
Kölner

03.08.2006 um 01:17 Uhr

@foxi § 92 Abs. 1 BetrVG...der umfasst auch Dein Problem.

FB
Frank B.

03.08.2006 um 09:16 Uhr

Die Einstellung erfolgt dann nach §99 BetrVG.

Ihre Antwort