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Anhörung nicht erfolgt - wie können wir der Eingruppierung widersprechen?

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Subbii
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG hat uns (BR) einen Brief geschrieben, der einen vagen Hinweis auf eine Einstellung gibt. Er will aber falsch eingruppieren. Wir hatten Kontakt zu unserem Anwalt, der hat geraten, die GL aufzufordern, uns eine eindeutige Anhörung zuzustellen, damit wir dann entsprechend reagieren können. Wir sollen dann Beschluss fassen und die Eingruppierung verweigern und den AG auffordern, die Ersetzung beim Arbeitsgericht zu beantragen. So weit, so gut. Ich habe auch als Vorsitzender schon eingeladen mit dem entsprechenden TOP. Jetzt kam ein Brief der GL, in dem uns abgesprochen wird, überhaupt zustimmen zu müssen (is Quatsch, das ist schon geklärt). Kann ich die kommende Sitzung so machen, obwohl keine Anhörung vorliegt, oder kann ich einen TOP hinzufügen, etwa um hilfsweise die ordnungsgemäße Anhörung erstmal zu erzwingen? Oder kann der Anwalt das dann wirksam ableiten? Ja klar, ich sollte den Anwalt fragen, aber der ist gerade nicht erreichbar, und die kommende Sitzung sollte diese Kiste so weit als möglich klären, da wir betriebsbedingt fast alle gleichzeitig in Urlaub gehen und ich dem AG nicht die Gelegenheit bieten will, den Rumpfbetriebsrat damit zu malträtieren.

Vielen Vielen Dank!!!!

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Community-Antworten (22)

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ridgeback

19.07.2009 um 00:52 Uhr

..wie kann man der Eingruppierung widersprechen wenn noch keine Zustimmung (Anhörung) zur Einstellung stattgefunden hat?

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Oluscha

19.07.2009 um 01:11 Uhr

@Subbii Ich würde zum jetzigen Zeitpunkt gar nichts unternehmen. Du schreibbst selsbst: "...vager Hinweis....". Von einer Anhörung kann also gar keine Rede sein. Da der AG auch noch keine diesbezüglichen Maßnahmen durchgeführt hat, sehe ich auch noch keinen Handlungsbedarf des BR. Wartet doch einfach ab, ob und wie der AG euch mit einbezieht und handle (tschuldigung) handelt dann.

Noch ein kurzes Wort zu deiner Einstellung zum "Rumpfbetriebsrat" Malträtieren??? Gehst du davon aus, dass sie sich so fühlen? Es gibt einen begriff in der Pädagogik dafür "ÜBERBEHÜTUNG"

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Subbii

19.07.2009 um 03:06 Uhr

@ridgeback: Das ist ja das Problem. Die erste Mitteilung war so vage, dass wir auf eine ordentlichen Aufforderung zu unserer Anhörung gedrängt haben. (GL schrieb:"Zu Ihrer Info: Wir bieten XY Vertrag unter Tarif Z als [Berufsbezeichnung] an", und das eingebettet in einen Brief mit ganz anderen Informationen, ohne Aufforderung zur Abgabe unserer Zustimmung. Nach unserem Antwortschreiben kam von der GL die Information: "Wir haben Sie nur informiert, da wir Ihre Zustimmung gar nicht brauchen". Das ist doch ein Hammer! Weiteres auch an

@Oluscha: Ich würde da gerne noch einen Knopf dran machen, weil ich glaube, dass mein Urlaub dann etwas erholsamer sein könnte. Besonders ärgerlich ist dabei, dass wir erst vor einer Woche in einem ähnlich gelagerten Fall beschlossen (Eingruppierung nicht zugestimmt) und dem AG das Einleiten des Beschlussverfahrens mitgeteilt haben.

Ich will wissen, wie wir hier am schnellsten und effektivsten draufhauen können. Das Maß ist voll.

In jedem Fall: Danke für jede Stellungnahme! Diese Forum ist unersetzlich! Danke!

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rainerw

19.07.2009 um 03:43 Uhr

Wie schon erwähnt habt ihr bis dato noch keine ordendliche Anhörungsschreiben erhalten und könnt deshalb auch keinen Beschluß fassen. Das was euer AG da gemacht hat ist einfach eine Mitteilung was er gedenkt zu tun. Das einzigste was ihr im Vorfeld machen könnt, ihr könnt euren AG darauf hinweisen das ihr dann nach §23 Abs.3 vorgehen wird.

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gexxy

19.07.2009 um 09:23 Uhr

@subbii Vielleicht will der AG ja einen leitenden Angestellten einstellen ? ...und euch nur ordnungsgemäß darüber informieren.

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Subbii

19.07.2009 um 13:35 Uhr

Danke rainerw und gexxy, wir kennen den, der das sein soll, derjenige war bereits befristet beschäftigt, und er hat den neuen Vertrag bereits, leitend ist der nicht. Er müsste wohl Entfristungsklage führen (was er aber nicht tun wird), also raten wir ihm, den "falschen" Vertrag zu unterschreiben und warten auf unsere Anhörung? Das wollte ich eigentlich vermeiden. Siehe Urlaub oben. Der Vertragsbeginn liegt mitten im betriebsüblichen Sommerurlaub. Viel mehr Kummer macht mir jetzt noch, dass mit der Mitteilung des AG, uns nämlich überhaupt nicht informieren zu müssen, das Beschlussverfahren, für das die Klageschrift für den ERSTEN Fall bereits beim Gericht ist, womöglich ins Leere läuft (weil AG behauptet, uns gar nicht angehört zu haben). Vielleicht müssen wir hier statt dessen also doch auf den §23 Abs.3 abzielen.

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rainerw

19.07.2009 um 15:37 Uhr

Nur müsst ihr dies dann auch tuhen und nicht nur damit drohen, sonst nimmt er euch auch in Zukunft nicht ernst. Und bedenkt bitte vorher eine ordendliche Beschlussfassung über hinzuziehung eines Rechtsanwaltes zu fassen, damit ihr euch kein Eigentor schießt.

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SuzieQ

19.07.2009 um 18:13 Uhr

***also raten wir ihm, den "falschen" Vertrag zu unterschreiben *** Das verstehst Du unter BR-Arbeit auf Kosten eines AN? Machtkampf zwischen BR(v) und ArbGeb? Solche BR`s gehören ans Kamener Kreuz genagelt.

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Subbii

19.07.2009 um 18:44 Uhr

Na, SuzieQ, Gegenvorschlag? Arbeitsgericht? Wer zahlt das? Wir sind ja nicht GEGEN den Mitarbeiter. Wir wollen ja dass er bleibt. Aber sein Vertrag war ein Zeitvertrag und läuft jetzt aus. Wenn er nicht unterschreibt läuft er doch Gefahr, dass man ihm Tschüss sagt. Ich lass mich gern belehren, nur zu! Aber am Kamener Kreuz möcht' ich nicht so gern hängen, schon gar nicht dafür, dass ich mir das ganze Wochenende für den Mitarbeiter das Hirn zermartere.

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SuzieQ

19.07.2009 um 18:53 Uhr

Subbii, #und den AG auffordern, die Ersetzung beim Arbeitsgericht zu beantragen.# Du glaubst doch nicht ernsthaft, der AG macht das. -Also, AN weg-.

Wenn der Arbeitnehmer seinen Vertrag hat, kann man immer noch nach § 23 vorgehen.

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Subbii

19.07.2009 um 19:13 Uhr

Nochmals wegen rainerw und "tuhen und nicht nur damit drohen": Ich würde sehr gerne gleich loslegen und den Beschluss fassen sowohl zum §23 Abs.3 als auch den Beschluss zur Benennung des Anwalts - aber selbst bei dieser klaren Sachlage wird es wohl besser sein, vorher noch einen Warnschuss mit letzter Fristsetzung an den AG zur Durchführung der Anhörung abzufeuern, weil wir sonst §23 Abs.3 anwenden? Oder gleich Kosten verursachen? Übrigens habe ich in der Antragsschrift zu unserem ersten Beschlussverfahren gefunden, dass der Anwalt hilfsweise beantragt, den AG zu verurteilen, bei uns die Zustimmung zu beantragen, falls das vorliegende Schriftstück der GL KEINE Anhörung sein soll. Aber trotzdem im zweite Fall zum "tuhen" schreiten? Ich denke schon, oder? Jedenfalls DANKE rainerw!

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rainerw

19.07.2009 um 19:28 Uhr

Aber um dies nochmal verständlich zu machen, im Moment könnt ihr noch gar nichts tun, so leid es einem auch um den betroffenen MA tut. Erst wenn der AG die Maßnahme ohne ordendliche Anhörung durchführt, könnt ihr die betreffenden Beschlüsse in die Wege leiten. Sinnvoll wäre es schon den AG auf eure entsprechende Maßnahme hinzuweisen. Vielleicht besinnt er sich ja doch noch eines Besseren. Und macht ihm klar das ihr betriebsverfassungsrechtlich gar keine andere Möglichkeit habt,wenn er eure Mitbestimmung in allen Angelegenheiten untergräbt. Viel Erfolg Gruß Rainer

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Lotte

19.07.2009 um 19:38 Uhr

Subbii, wir hatten vor kurzem einen ähnlich gelagerten Fall. Ob wir rechtlich einwandfrei vorgegangen sind, kann ich Dir nicht mal sagen und vielleicht werden einige hier gleich aufschreien, aber wir haben alles erreicht, was wir erreichen wollten. Also: Mündlich informierte uns der AG, dass er höchstwahrscheinlich AN A auf AP B versetzen/einstellen wolle. Es gab eine Ausschreibung für AP B und andere (eine mit befristeten Vertrag) hatten sich ebenfalls beworben. Da auch laut AG die Qualifikation der befristeten Kollegin mit AN A gleich war, war uns klar, dass wir der Versetzung/Einstellung widersprechen würden. Nun hatten wir aber eine Woche vor Einstellung noch keine Anhörung, obwohl wir den AG aufgefordert hatten. Wir haben dann die Situation gelöst, indem wir die mündliche Aussage als mündliche Anhörung gewertet haben und den Beschluss dementsprechend ausformuliert haben. Es gab eine ausführliche Begründung zu unserem "Beschlussverhalten", welche wir dem AG gleich mitgeliefert haben.

Das Ende vom Lied war, dass AN A den AP B bekam und die befristete Kollegin eine Entfristung. Würde mir für Euch eine ähnliche Lösung wünschen.

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rainerw

19.07.2009 um 19:49 Uhr

@Subbii Auch die von @Lotte gepostete Antwort wäre eine Möglichkeit. Nur müßt ihr abwegen ob diese vorgehensweise euch für die Zukunft helfen würde, denn ich vermute mal das der dargestellte Fall nur ein Fall war wie der AG mit dem BR umgeht.

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Subbii

19.07.2009 um 20:24 Uhr

Danke miteinander! @rainerw:** das der dargestellte Fall nur ein Fall war wie der AG mit dem BR umgeht ** SO IST ES! Und ich habe schriftlich vom AG, dass der den Standpunkt vertritt, wir müssten auch gar nicht gehört werden. Das heisst doch, wir können (müssen) schon jetzt davon ausgehen, dass keine Anhörung mehr stattfinden wird. Damit kann ich doch eigentlich gleich loslegen, oder? Ohne Vorwarnung? Oder Mit? @Lotte: Ich glaube, bei Euch funktioniert schon einiges so, wie es bei uns noch lange nicht ist. Aber hoffentlich mal sein wird....

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rainerw

19.07.2009 um 20:32 Uhr

Was Du im Moment schriftlich hast und was er dann tatsächlich davon umsetzt sind leider zwei verschiedene paar Schuhe. Deshalb würde ich hier nicht so vorschnell handeln. Hier geht es nicht nur um den einen MA (so blöde das auch ist) hier geht es ein wenigum den gesammten weg des BR und (ein wenig süffisant Ausgedrückt) um das Thema: wie Erziehe ich meinen Chef das er mich ernst nimmt. Ob dann mit oder Ohne vorwarnung das mußtihr dann letzendlich selbst entscheiden. Aber wenn ihr den Beschluss wegen der hinzuzeihung eines Rechtsanwaltes fasst, mußßt ihr dies dem chef eh mitteilen.

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Lotte

19.07.2009 um 21:03 Uhr

Subbii, fasst doch einen Vorsorgebeschluss: Der BR beschließt im Falle der Einstellung des Herrn A mit Eingruppierung X, den RA zu beauftragen, ein Verfahren nach § 101 (oder § 23) BetrVG einzuleiten....usw. Aber jetzt könnt Ihr, wie Rainer schon schreibt, keinen RA beauftragen.

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rainerw

19.07.2009 um 21:27 Uhr

@Lotte So macht das Forum Spass. Teamworken und den richtigen Weg aufzeigen. Supiii!!!!!

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Subbii

22.07.2009 um 12:41 Uhr

Vielen Dank Lotte und rainerw, es liegen jetzt gesicherte Informationen vor, dass der Vertrag ohne uns zu beteiligen gezeichnet wurde, also werden wir den §101 BetrVG jetzt vorbehaltlos anwenden können. Ziel ist, die Eingruppierung zu ändern (auf unverändert aber unbefristet), da die getroffene Eingruppierung falsch ist. Würde tatsächlich dem rechtskräftig stattgegeben (und der MA lebt dann noch und arbeitet noch bei uns), dann würde die Entfristungsklage des MA nicht nötig sein? Oder sollte er sie trotzdem führen? Hat ja den (falschen) Vertrag unterschrieben aus Angst, nicht weiter beschäftigt zu werden. Nochmals DANKE!

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rainerw

22.07.2009 um 12:52 Uhr

@Subbii Ob der MA jetzt soll oder nicht, das sollten nicht wir hier entscheiden sondern die betroffenen MA selber. Ich als unerschrockener würde es tun, aber sind es die MA auch? Und denkt ihr daran, das ihr den vorbezeichneten Weg einhaltet.

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Lotte

22.07.2009 um 13:48 Uhr

Subii, der MA sollte sich erstmal zurücklehnen. Im Moment hält er einen Vertrag in den Händen, den der AG unabhängig vom BR erstmal erfüllen muss. Was letztendlich zwischen AG und BR und evtl. bei Gericht herauskommt, bleibt abzuwarten.

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Subbii

23.07.2009 um 01:56 Uhr

Danke, das war die entscheidende Antwort, der Anwalt hat nämlich so komisch herumgedruckst, als wenn's was zu verlieren gäbe für den MA, aber genaueres wollte er nicht 'rausrücken. Manche Anwälte sind schon mit Vorsicht zu genießen, die arbeiten auch oft nur nach dem Prinzip Gewinnmaximierung.

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