BR Wahl und Seminare
Hallo Unser Arbeitgeber will uns bis zur Wahl alle Seminare verbieten. Darf er das?
Community-Antworten (11)
18.07.2009 um 20:26 Uhr
@Kerstin Selbst Wochen vor einer Neuwahl, haben Arbeitsgerichte Seminare als notwendig angesehen, weil es für die Arbeit im BR gebraucht wurde. Was für Seminare möchtet ihr denn machen?
18.07.2009 um 20:58 Uhr
Hallo carrie Wir hatten für demnächst BEM,Vorsitz,Arbeitsrecht,Mobbing,Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation,Rechtsprechung,Mitbestimmung,IT,usw angemeldet.
18.07.2009 um 21:22 Uhr
Grundsätzlich alle Seminare zu verbieten halte ich für gewagt – rechtlich undurchsetzbar! Beschluss fassen wer, wann, wo, wie teuer und dem AG mitteilen. Kann er sich dann ans Gericht oder Einigungsstelle, je nach dem was ihm daran nicht gefällt, wenden. §§ habt Ihr?
Nachtrag:
Ihr habt ja nicht nur das Recht, Ihr habt auch die Pflicht Euch diese kenntnisse anzueignen!
18.07.2009 um 22:30 Uhr
Hallo HarryPopper Den Beschluss haben wir ordnungsgemäß gefasst. Die Mitteilung an Arbeitgeber geschickt. Das Problem ist, er unterschreibt die Erklärung nicht.
18.07.2009 um 22:59 Uhr
uuups sorry, da ging es umgekehrt darum, einen Beschluss ohne Unterschrift des BRV zuzusenden ;) Sorry!
Nachtrag: Ich wollte Dir eigentlich ein Urteil vom BAG wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit zeigen, hat nicht geklappt, finde ich auf die Schnelle auch nicht. Aber so wie es aussieht ist es aber Behinderung der Betriebsratsarbeit wenn er die Unterschrift verweigert. Ich bin dann erstmal weg ;)
19.07.2009 um 12:56 Uhr
Also nochmal ;) wann habt Ihr dem AG den Beschluss überreicht? Er unterschreibt also die Kostenübernahme nicht? Hat er eine Begründung genannt?
20.07.2009 um 00:45 Uhr
Hallo HarryPopper Er sagt er gibt das Geld jetzt nicht mehr aus. Er will die Wahl abwarten. Hat denn keiner eine Idee was wir machen können?
20.07.2009 um 00:55 Uhr
Kerstin, einen Beschluss fassen, dass Ihr einen RA beauftragt. Vorher solltet Ihr mit einem fähigen Anwalt für Arbeitsrecht telefonieren und ihn fragen, wohin die Reise am besten gehen soll: Ein Verfahren nach § 119 BetrVG oder die Durchsetzung des § 40 in Verbindung mit § 37 (6) BetrVG, damit Ihr einen entsprechenden Beschluss fassen könnt. Vielleicht genügt es ja auch schon, wenn Ihr dem AG deutlich macht, dass Ihr zu rechtlichen Schritten bereit seid.
20.07.2009 um 01:02 Uhr
Hallo Lotte Danke erst einmal. Hast du eine Ahnung wie lange so etwas dauert? Das erste Seminar ist bereits im August und ohne diese Erklärung geht halt gar nichts.
20.07.2009 um 01:07 Uhr
Kerstin, klärt mit dem RA, ob eine einstweilige Verfügung möglich ist.
20.07.2009 um 01:54 Uhr
@Kerstin,
Wenn wir da noch einen Unterlassungsanspruch ;) per § 78 Satz 1 BetrVG reinstricken könnten wäre ich mit Dir einer Meinung - volle Breitseite, auch für die Zukunft ;)
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