W.A.F. LogoSeminare

Kann die Annahmeerklärung zur Wahl als Betriebsratsmitglied vorzeitig abgegeben werden?

R
ratloserwv
Nov 2016 bearbeitet

Wann kann die konstituierende Sitzung stattfinden, wenn Bewerber am Tag der BR-Wahl und an den nachfolgenden Tagen im Urlaub sind? Folgende Situation: Am kommenden Mittwoch findet bei uns die BR-Wahl statt. 2 der 12 Bewerber gehen ab kommenden Montag für 2 Wochen in den Urlaub. Sollten sie beide in den siebenköpfigen BR gewählt werden, würde nach meinem Verständnis die 3-Tages-Frist zur Annahme/Ablehnung der Wahl erst beginnen, wenn sie aus dem Urlaub zurück sind und von ihrer Wahl Kenntnis genommen haben, oder? Oder können sie vorher, d.h. vor Antritt ihres Urlaubes und damit vor der Wahl bereits verbindlich zustimmen, dass sie im Falle der Wahl diese annehmen werden? Oder gibt es andere Möglichkeiten zu verhindern, dass die konstituierende Sitzung erst 2 Wochen nach Wahl stattfindet.

6.66003

Community-Antworten (3)

P
pelikan

17.07.2009 um 13:36 Uhr

Hi ratloserwv

es muss 5 tage nach bekanntgabe des wahlergebnisses ein termin zur konstituierenden sitzung bekannt gegeben werden. das heisst nicht, dass die kon. sitzung auch 5 tage danach der statt finden muss. es könnte auch 3 wochen danach geschehen. probleme kann es geben, dass auf der konstituierenden sitzung der br vorsitzende und stellvertr. gewählt werden. der neue BR also nach der bekanntgabe des ergebnisses bis zur kon.sitzung keinen vorsitzenden hat.

R
ratloserwv

17.07.2009 um 13:52 Uhr

Die Einladungsfrist ist uns bewusst. Auch, dass die kontituierende Sitzung später stattfinden kann. Unser Problem ist, dass wir diese Verzögerung um 2 Wochen gern vermeiden würden. Besteht deshalb z. B. die Möglichkeit, dass die 2 Urlauber vor Urlaubsantritt (und damit vor der Wahl) eine schriftliche Erklärung abgeben können, dass sie im Falle der Wahl in den BR ihre Wahl verbindlich annehmen? Besten Dank!!

H
HarryPopper

17.07.2009 um 14:14 Uhr

Wahlordnung

§ 17 Benachrichtigung der Gewählten

(1) Der Wahlvorstand hat die als Betriebsratsmitglieder gewählten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. Erklärt die gewählte Person nicht binnen drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung dem Wahlvorstand, dass sie die Wahl ablehne, so gilt die Wahl als angenommen.

Ich glaube das beantwortet Deine Frage ;)

Nachtrag:

Auf der anderen Seite, also wenn der Gewählte im Urlaub ist und die Wahl nicht (!) annehmen will, müsste die genaue Definition des Passus drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung geklärt werden ;)

Ihre Antwort