Hallo,
ich bin im Wahlvorstand. Wir, der Wahlvorstand, sind uns momentan nicht ganz einig, ob es von Vorteil ist den Bewerbern (Vorschlagsfrist ist vorbei, eine Vorschlagsliste mit 45 Bewerbern ist eingereicht --> Personenwahl - Wahltag 16.03.) vorab eine Wahlannahmeerklärung zu geben.
Diese beinhaltet :
Falls es zur Wahl zum Betriebsratsmitglied kommt, werde ich die Wahl annehmen.
Mit Hinweis sich schon mal den Termin der konstituierenden Sitzung freizuhalten.

Mal angenommen man hätte von den Gewählten, bei uns sind es 11, ein solch ein Scheiben, kann man dann die 3 Tagesfrist zum Ablehnen umgehen?

Danke im Vorraus.