Abmahnung - Infopflicht an Betriebsrat?
Hallo, ist der Betriebsrat bei einer Abmahnung mitbestimmungspflichtig/berechtigt, muss er die Abmahnung vom AG vorgelegt bekommen? Bitte Antwort unter Angabe der entsprechenden Paragraphen. Vielen Dank schon mal
Community-Antworten (5)
14.07.2009 um 17:02 Uhr
Nein, es besteht kein MBR des Gremiums bei Abmahnungen
Nachtrag: Die MBR des Gremiums stehen im § 87 BetrVG
14.07.2009 um 17:04 Uhr
Ne Abmahnung unterliegt nicht der Mitbestimmungspflicht des BR. Es besteht nicht mal Informationspflicht des AG. Mitbestimmungspflichtig sind nur Gründe oder Punkte, die im § 87 BetrVG beschrieben sind.
MfG
14.07.2009 um 17:05 Uhr
Hallo schneezippchen, der BR hat keine Mitbestimmungsrechte bei einer Abmahnung. Unsere GL informiert uns lediglich im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, müßte dieses aber nicht tun. Viele Grüße Arminia
14.07.2009 um 17:13 Uhr
@ schneezippchen Es bestehen keine Anhörungs und Mitbestimmungsrechte bei Abmahnungen, allerdings muss der AG in einem Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG (Anhörung bei Kündigung) alle wesentlichen Gründe für die Kündigung darlegen. Dazu zählen dann auch Abmahnungen.
Der AN hat aber das Recht nach § 84 BetrVG den Betriebsrat bei Abmahnungen um Unterstützung zu bitten. Diese Unterstützung kann beispielsweise mittels Formulierungshilfe für eine Gegendarstellung zur Abmahnung erfolgen, die der AG dann ebenfalls in der Personalakte aufnehmen muss. ( Wobei es meist besser ist, die Gegendarstellung beim BR zu hinterlegen, um im Falle einer Klage den AG nicht vorher schon wissen zu lassen, wie argumentiert wird.)
15.07.2009 um 15:57 Uhr
@schneezippchen
Ein MBR besteht nicht. Allerdings sollte der AG auch ohne ein "Muss" auf euch zukommen und euch über den Sachverhalt, am besten vorab, aufklären.
Wenn euch daran etwas liegt solltet ihr versuchen eine BV zum Thema Abmahnung zu abzuschließen.
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