W.A.F. LogoSeminare

Während des Urlaubs zur Aushilfe arbeiten?

S
Sylvi
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen! Frau XY ist zum 31.07. bei Fa. A betriebsbedingt gekündigt worden und hat noch 14 Tage Urlaub zu erhalten. Bei Fa. B wird ihr ein neuer Job zum 01.08. angeboten. Da es dort aber zur Zeit sehr "kneift" stellt sich die Frage, ob Frau YX während des ihr noch zustehenden Urlaubs schon bei Fa. B zumindest als Aushilfe arbeiten darf. Der Idealfall wäre, wenn Frau XY schon zum 20.07. ihre neue Vollzeitarbeitsstelle aufnehmen könnte.

Wäre eines von beiden überhaupt möglich?

5.71302

Community-Antworten (2)

H
HarryPopper

15.07.2009 um 21:44 Uhr

Wenn der neue AG den Urlaub übernimmt und ihn Frau XY später gibt sehe ich keine Probleme. Wenn nicht sieht das BurlG dieses vor:

§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

Achso und wegen der anderen Frage:

Mal den alten Chef ab den 20.07. nach unbezahlter Freistellung fragen ;)

S
Sylvi

16.07.2009 um 17:00 Uhr

Danke, deine Antwort hat schon weitergeholfen.

Ihre Antwort