Während des Urlaubs zur Aushilfe arbeiten?
Liebe Kollegen! Frau XY ist zum 31.07. bei Fa. A betriebsbedingt gekündigt worden und hat noch 14 Tage Urlaub zu erhalten. Bei Fa. B wird ihr ein neuer Job zum 01.08. angeboten. Da es dort aber zur Zeit sehr "kneift" stellt sich die Frage, ob Frau YX während des ihr noch zustehenden Urlaubs schon bei Fa. B zumindest als Aushilfe arbeiten darf. Der Idealfall wäre, wenn Frau XY schon zum 20.07. ihre neue Vollzeitarbeitsstelle aufnehmen könnte.
Wäre eines von beiden überhaupt möglich?
Community-Antworten (2)
15.07.2009 um 21:44 Uhr
Wenn der neue AG den Urlaub übernimmt und ihn Frau XY später gibt sehe ich keine Probleme. Wenn nicht sieht das BurlG dieses vor:
§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
Achso und wegen der anderen Frage:
Mal den alten Chef ab den 20.07. nach unbezahlter Freistellung fragen ;)
16.07.2009 um 17:00 Uhr
Danke, deine Antwort hat schon weitergeholfen.
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