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Hackerangriff: welche Folgen für die Mitarbieter?

T
Tobias
Jul 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, unsere Firma wurde gehackt und die Server sind down. Da wir aber Computer nicht arbeiten können. Wurden wir wieder nach Hause geschickt, bzw. die die ohne Rechner nicht arbeiten können. Es wurde vorgeschlagen Kurzarbeit oder Urlaub zu nehmen. Ist das Rechtens? Es betrifft auch Abteilungen, bei den keine Kurzarbiet eingeplant war.

Gruß Tobias

6.59708

Community-Antworten (8)

K
krambambuli

14.07.2020 um 11:42 Uhr

Das ist wohl eher ein Fall für den Annahmeverzug (BGB)

K
krambambuli

14.07.2020 um 11:44 Uhr

§ 615 BGB meine ich

U
UdoWoe

14.07.2020 um 11:49 Uhr

Wie schon Krambambuli geschrieben hat, dass ist ein Problem des AG. Somit keinen Urlaub nehmen oder Kurzarbeit machen. Zumal Kurzarbeit auch beantragt werden müsste. Ich sehe hier keinen Grund für Kurzarbeit. Euer Problem liegt ja nicht in der Tatsache das euch Aufträge weggebrochen sind, sonder das hier ein Angriff auf eure IT gestartet wurde. Ob das ein Grund für Kurzarbeit ist, kann ich nicht beurteilen, kann es mir aber auch nicht vorstellen. Solltet ihr einen BR haben, dann diesen Informieren was der AG euch gesagt hat.

C
celestro

14.07.2020 um 11:49 Uhr

Wenn der AG damit Kurzarbeit anmelden will, wird er wohl nur ein müdes Lächeln ernten.

T
Tobias

14.07.2020 um 12:07 Uhr

Ok, danke für die Hilfe. Unser Chef hat vorgeschlagen Kurzurlaub umzu verlegen oder wer will, kann auch URlaub nehmen. Da nicht Produziert werden kann

D
DummerHund

14.07.2020 um 13:07 Uhr

Auch wenn du dich wiederholst @Tobias es bleibt Annahmeverzug nach § 615 BGB und der AG muss den Lohn weiter zahlen. Dies solltet ihr als BR auch umgehend der Belegschaft wissen lassen. Sei es durch Aushang oder kurzfristig angesetzter Betriebsversammlung.

K
kratzbürste

14.07.2020 um 14:29 Uhr

Und Seminare zum Thema Arbeitsrecht besuchen .....

T
Tobias

14.07.2020 um 15:21 Uhr

@Kratzbürste. War für Mai gepalnt, danke Corona auf Juli und August verschoben

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