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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dringend! Verletzung des Mitbestimmungsrechts §87 - Folgen?

S
Shadow
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben abermals bemerkt, dass unsere Geschäftsführung unser Mitbestimmungrecht verletzt hat. Nun wollten wir Ihnen mitteilen, dass sie dies nun schon mehrmals laut §87 gemacht haben und Ihnen aufzeigen, welche Folgen das für sie haben könnte. Allerdings finden wir nirgends so auf die schnelle einen Hinweis auf die rechtlichen Folgen. Kann uns jemand helfen??? Wäre relativ dringend!!!

Danke und Gruss

3.25304

Community-Antworten (4)

M
merlin

19.09.2006 um 11:36 Uhr

§ 23 (3) BetrVG und/oder Einigungsstelle

S
starfire

19.09.2006 um 18:05 Uhr

evtl.

§ 101 BetrVG

F
Fayence

19.09.2006 um 19:45 Uhr

Ich würde es ja erstmal mit dem Lesen einer Kommentierung zu §87 BetrVG versuchen; z.B.

Fitting, 23. Aufl., RN 595ff

"Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte und Wirksamkeitsvoraussetzung" "Rechtsstreitigkeiten"

W
Waschbär

20.09.2006 um 15:33 Uhr

schatten, dein Ag weis bestimmt genau, was er verbockt hat und was passiert wenn ihr "mal richtig" Nägl mit köpfen macht.

denke mal er geht davon, auss das er so weiter machen kann.

nütze die tipps und zeig ihm das ihr euch nicht "v****" lasst schon gar nicht bei der Mitbestimmung.

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