Dringend! Verletzung des Mitbestimmungsrechts §87 - Folgen?
Hallo,
wir haben abermals bemerkt, dass unsere Geschäftsführung unser Mitbestimmungrecht verletzt hat. Nun wollten wir Ihnen mitteilen, dass sie dies nun schon mehrmals laut §87 gemacht haben und Ihnen aufzeigen, welche Folgen das für sie haben könnte. Allerdings finden wir nirgends so auf die schnelle einen Hinweis auf die rechtlichen Folgen. Kann uns jemand helfen??? Wäre relativ dringend!!!
Danke und Gruss
Community-Antworten (4)
19.09.2006 um 11:36 Uhr
§ 23 (3) BetrVG und/oder Einigungsstelle
19.09.2006 um 18:05 Uhr
evtl.
§ 101 BetrVG
19.09.2006 um 19:45 Uhr
Ich würde es ja erstmal mit dem Lesen einer Kommentierung zu §87 BetrVG versuchen; z.B.
Fitting, 23. Aufl., RN 595ff
"Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte und Wirksamkeitsvoraussetzung" "Rechtsstreitigkeiten"
20.09.2006 um 15:33 Uhr
schatten, dein Ag weis bestimmt genau, was er verbockt hat und was passiert wenn ihr "mal richtig" Nägl mit köpfen macht.
denke mal er geht davon, auss das er so weiter machen kann.
nütze die tipps und zeig ihm das ihr euch nicht "v****" lasst schon gar nicht bei der Mitbestimmung.
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