erstmal a) Gehen bei einem Betriebsübergang die ggf. vorhandenen Betriebsvereinbarungen automatisch mit über in die neue Gesellschaft oder muss das ausdrücklich im Interessenausgleich und Sozialplan oder sonstwo reingeschrieben werden?

und b) Wenn da noch so BV´s existieren, gilt dann der Inhalt generell für alle auch "neueingestellten " oder nur so individualrechtlich für die jeweils einzelnen Mitarbeiter
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ach ja und c) kann man nun auch noch nach dem Betriebsübergang den Interessenausgleich und /Sozialplan verhandel oder muß daß immer vorher "fertig" sein?