Hallo,

ich verstehe den § 15 Abs 3 WO nicht. Kann mir das jemand erklären. Was heißt das denn in der Praxis?

----Wenn eine Vorschlagsliste weniger Bewerberinnen oder Bewerber enthält, als Höchstzahlen auf sie entfallen, so gehen die überschüssigen Mitgliedersitze auf die Höchstzahlen der anderen Vorschlagslisten über.---

Vielen Dank

LG
Grete