Langzeitkrank
Hallo zusammen,
ein Mitglied des BR's gläntz ewig durch Langzeiterkrankung, kommt aber vor dem Ablauf der 1,5 Jahr kurz zurück und erkrankt dann wieder. Es wird auch kein Hehl daraus gemacht das Sie keine Lust mehr auf unsere Arbeit hat. Für den BR ist Sie auch nicht sinnvoll. Haben wir eine Chance Sie aus dem BR auszuschliessen. ?????
Community-Antworten (14)
13.07.2009 um 12:36 Uhr
Wie lange seid ihr im Amt? Reguliert sich das vielleicht 2010?
13.07.2009 um 12:37 Uhr
Der einfachste Weg ist die Mandatsniederlegung, wenn sie eh keine Lust hat ihren Auftrag ordnungsgemäß und im vollem Umfang zu erledigen. Ansonsten müsstet ihr der Kollegin grobe Pflichverletzung nachweisen können. Faulheit, Krankheit oder Desinteresse reichen leider nicht aus um jemanden seines Mandats zu entheben.
13.07.2009 um 12:52 Uhr
@MeinMicha, ein Mitglied des BR's gläntz ewig durch Langzeiterkrankung Besitzt Du medizinische Vorbildung, dass Du Dir ein Urteil erlauben kannst? Bin immer wieder erstaunt, wie man über andere urteilt ohne das nötige Hintergrundwissen.
- Es wird auch kein Hehl daraus gemacht das Sie keine Lust mehr auf unsere Arbeit hat.* Stammt die Aussage von ihr selber?
13.07.2009 um 13:04 Uhr
ridgeback Lass uns doch erstmal annehmen, dass MeinMicha neu im Amt ist ;-)))
13.07.2009 um 13:08 Uhr
@solarkrieger Faulheit, Krankheit oder Desinteresse reichen leider nicht aus Nicht leider sondern zum Glück!!! Wer würde ansonsten denn dieRichtlinien hierfür festsetzen? Würde es dann zum Ausschluß reichen wenn ich nach Stundenlanger Sitzung bis weit außerhalb der Arbeitszeit sage: Ich habe keinen Bock mehr, ich gehe nach Hause"
13.07.2009 um 13:09 Uhr
@ solarkrieger Sie wird ihr Mandat ziemlich sicher nicht niederlegen. Ist doch geil so ein besonderer Kündigungsschutz, wenn man dafür noch nicht mal etwas tun muss, oder???
13.07.2009 um 13:14 Uhr
@Oluscha Woher weißt du, dass die Kollegin darauf hinaus ist? Bevor du antwortest bedenke wann die regulären BR Wahlen sind... Außerdem bin ich sehr erstaunt, dass du ihr das vorwirfst, ohne die Krankheit zu kennen. Echt interessant.
Was ist wenn euer AG ankommt und jemanden krankheitsbedingt kündigen will - wie verhällst du dich dann?
13.07.2009 um 13:29 Uhr
@ DonJohnson Stimmt schon, ich habe mich jetzt einfach auf die Aussage von @ MeinMicha verlassen. Zu bedenken ist dabei aber auch, dass Krankheit durchaus die aktive Ausübung des Mandates zulässt, sofern die Genesung nicht beeinträchtigt wird. Wir handhaben das oft so, dass diverse Schreibarbeiten oder Internetrecherchen etc. vom Erkrankten zu Hause erledigt werden (nach telefonischer Abmeldung beim AG). Damit wird auf jeden Fall Interesse am Mandat ausgedrückt, oder? Wenn allerdings die Erkrankung so schwerwiegend sein sollte, dass sie wirklich Ruhe braucht, hast du mit deiner Kritik an meiner Meinung völlig recht! :-)
13.07.2009 um 14:03 Uhr
@Oluscha Also erstmal ist krank krank. Man kann dann zwar BR Arbeit machen, muß es aber nciht. In euerm Fall wird man ja schon fast dazu genötigt wie es sich anhört. Woher wißt ihr eigentlich was für eine Krankheit das jeweilige BRM hat?
Damit wird auf jeden Fall Interesse am Mandat ausgedrückt, oder? Na, ich weiß nciht, wenn man mehr oder weniger dazu "gezwungen" wird?
vom Erkrankten zu Hause erledigt werden (nach telefonischer Abmeldung beim AG) Wie kann ich mir das genau vorstellen?
Aber wir kommen vom Thema dieses Freds ab. Mich würde echt brennend interessieren wie lange das Gremium bzw MeinMicha in Amt und würden ist.
13.07.2009 um 14:17 Uhr
@ DonJohnson Na nun lass mal die Kirche im Dorf!!! Von Zwang kann nun wirklich keine Rede sein. Jetzt bist du derjenige der Sachen beurteilt, ohne näheres zu wissen. Wir haben einfach nur hochengagierte BR - Mitglieder. Das mit der telefonischen Abmeldung hat folgende Bewandnis: Wir haben in einer Abteilung meherere BRM. Der AG strebt an, mittels Stellenbesetzungserhöhung die anfallende BR- Arbeiten zu kompensieren. Daher schlossen wir eine Regelungsabsprache, dass wir vorübergehend alle Zeiten der BR-Arbeit angeben, damit der AG berechnen kann, in welcher Höhe er nachbesetzen muss.
13.07.2009 um 14:27 Uhr
@Oluscha
Wir handhaben das oft so, dass diverse Schreibarbeiten oder Internetrecherchen etc. vom Erkrankten zu Hause erledigt werden Das Problem mit einem Zwang ist ja das, dass dieser nciht direkt, sonder auch indirekt auferlegt werden kann. Ok, du sprichst vom jetzigen Gremium. Was ist denn dann 2010? Wenn neue kommen? Wird ihnen wenn sie es nciht machen unterstellt keinen Einsatz zu zeigen? Ich rede nciht von dir, sonder vom Gremium, besser jedem einzelnen BRM. Ich möchte also zu bedenken geben, dass sowas ziemlich gefählich ist!!!
13.07.2009 um 14:39 Uhr
MeinMicha, vielleicht sollte Euer BR sich mal mit dem § 84 SGB IX auseinandersetzen und im Sinne der erkrankten KollegInnen tätig werden? Interessant finde ich, dass Ihr ein Urteil fällt, obwohl die Krankenkasse hier offensichtlich die Erkrankung der KollegIn anders beurteilt als ihr. Das sind nämlich diejenigen, die nach 78 Wochen sehr genau urteilen, bevor sie weiterzahlen.
Wenn ihr generell über langzeiterkrankte KollegInnen so urteilt, wird sich Euer AG wahrscheinlich freuen. Dann braucht er nicht lange warten, bis die betroffenen KollegInnen den Druck nicht mehr aushalten und von alleine gehen.
13.07.2009 um 14:40 Uhr
@ DonJohnson Ich denke, da sind wir uns doch einig! Ein Zwang zur BR-Tätigkeit während einer Krankheit darf weder direkt noch indirekt entstehen. Aber derartiges Engagement von vornherein abzulehnen wäre doch reichlich bekloppt!!!
13.07.2009 um 15:06 Uhr
@Lotte Du hast ja soooo Recht. Ich vermute aber, dass MeinMicha ziemlich frisch im Amt ist. Geht ja auch nciht anders, da er es ansonsten wissen sollte, da doch alle so engagiert bei der BR Arbeit sind ;-)))
@Oluscha Jepp, da gebe ich dir Recht. Dennoch ist es halt ein zweischneidiges Schwert... Die Grenze ist extrem schmal (und ich betrachte nciht mal die Zukunft... nach dem Motto "Das haben wir immer so gemacht und....")
Mehr wollte ich nciht zu bedenken geben
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