Guten Abend Euch, meine Frage wie folgt: Ein BR-Mitglied ist im Langzeitkrank und nimmt nach Befindlichkeit an den BR-Sitzungen und BR-Sprechstunden teil. Von AG-seite her gab es diesbezüglich bisher keine Beanstandungen. Wie sieht es nun mit offiziellen Terminen bei der Geschäftsführung aus, kann dieses BRM dann auch den BR vertreten, auch so bei der Betriebsversammlungen, oder sollte sich das BRM im Hintergrund halten, bzw. muss bei offiziellen Angelegenheiten vielleicht sogar fern bleiben? Was meint Ihr? Lieben Dank, Ramonaelke!
Erstellt am 16.01.2012 um 20:44 Uhr von kunzundhinz
AU suspendiert NICHT vom BR-Mandat. Wenn es also kann und es NICHT der Gesundung entgegenspricht und keine Bettruhe verordnet ist, kann es. Doch ein AG könnte an der AU zweifeln wenn das BRM hier sehr aktiv wird und sich dann an den MDK wenden.