W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versorgungsamt

S
sarmale
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute, welches Versorgungsamt ist zuständig, um den Grad der Behinderung festzustellen. Dass des Wohnortes des Betroffenen, oder das des Arbeitgebers? Danke.

5.08705

Community-Antworten (5)

T
TROISDORFER

11.07.2009 um 09:21 Uhr

Hallo sarmale,der Wohnort des Betroffenen,der AG hat erstmal nichts damit zu tun ...

http://www.versorgungsaemter.de/Antraege_index.htm

MFG Troisdorfer

L
Lotte

11.07.2009 um 11:16 Uhr

Troisdorfer, das stimmt nicht.

sarmale, der Wohnort ist ausschlaggebend. Der Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung hat ja erstmal nichts mit dem AP zu tun, sondern wird davon unabhängig gestellt. Anders ist es bei dem Antrag auf Gleichstellung, der aber nicht geim Versorgungsamt, sondern bei der ARGE gestellt wird. Die Zuständigkeit am AP für die betroffenen KollegInnen hat aber später dann das IA vor Ort.

E
Erwin

11.07.2009 um 12:47 Uhr

@Lotte

Troisdorfer, das stimmt nicht.

das stimmt doch, er sagt ja auch das Gleiche wir Du (Hallo sarmale,der Wohnort des Betroffenen,der AG hat erstmal nichts damit zu tun ..) ;-))

ARGE, kann zuständig sein, aber nicht immer ist es die ARGE, denn nicht überall gibt es Arbeitsgemeinschaften (ARGR) sondern teils (besonders in großen Städten) gibt es weiter die Zuständigkeiten der ASgentur für Arbeit ;-))

L
Lotte

12.07.2009 um 21:57 Uhr

Troisdorfer, Antworten zu ändern, halte ich nicht für den feinen Stil...oder sollte ich mich wirklich derart verlesen haben????

erwin, gib mal ARGE bei google ein und sieh mal, was als erster Tipp dabei herauskommt.

T
TROISDORFER

13.07.2009 um 21:38 Uhr

Also Lotte, der fehler liegt sicher bei dir ... Ich habe nichts geändert ??? Warum sollte ich ... Nicht Richtig lesen und mir nachträgliches ändern Unterstellen. DAS ist schon allerhand !!!

Ihre Antwort