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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Übernahme ein Jahr nach Beendigung der Ausbildung

J
jassi
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen, ich habe meine ausbildung letztes jahr also im September 08 beendet und bin jugend- und auzubildendenvertretung. Leider hat mir man damals abgeraten ein antrag auf ein unbefristetes arbeitsverhältnis zu stellen und wurde nur ein jahr befristet angestellt. Ich habe daher die frage , ob die möglichkeit besteht, ein antrag auf übernhame in ein unbefristetes arbeitsverhältnis jetzt noch zu stellen. Also ein jahr nach Beendigung meiner Ausbildung Ich bitte um hilfe sehr wichtig!!!! Vielen dank!!!!!!

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Community-Antworten (7)

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monalisa

10.07.2009 um 19:12 Uhr

@jassi, welches Rindvieh hat dir so einen Stuss erzählt...
Der Zug ist für dich leider abgefahren! Du hast damals einen befristeten Vertrag unterschrieben, der hat Gültigkeit und läuft, wenn du Pech hast einfach aus! Tut mir leid für dich....

K
Kriegsrat

10.07.2009 um 19:17 Uhr

da hattest du in der tat schlechte ratgeber

Bietet der Arbeitgeber einem JAV-Vertreter für den Fall der erfolgreichen Abschlussprüfung einen befristeten oder einen Teilzeit-Arbeitsvertrag an, so kann der JAV-Vertreter diesen unterzeichnen. Um den Verlust des – möglicherweise bestehenden weitergehenden – Anspruchs aus § 9 BPersVG/§ 78 a BetrVG sicher auszuschließen, muss dies aber unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der rechtlichen Prüfung bzw. mit dem Hinweis geschehen, dass der JAV-Vertreter auf seinen gesetzlichen Anspruch auf unbefristete Weiterbeschäftigung in einem Vollzeitarbeitsverhältnis nicht verzichtet. schau mal auf diese seite : http://www.dbbj-sh.de/html/jav.htm

P
paula

10.07.2009 um 19:17 Uhr

aufgestanden Platz vergangen....

Mona hat völlig recht! Bedanke Dich mal recht herzlich bei dem damaligen Tippgeber.... er hat Dir einen echten Bärendienst erwiesen

O
Oluscha

10.07.2009 um 19:23 Uhr

Du kannst jederzeit einen Antrag auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber stellen. Ob dein Chef dem folgt ist alleine seine Sache (Individualrecht). Vorher solltest du aber deinen BR aufsuchen. Vielleicht kann er dir in Sachen Personalplanung § 92 BetrVG hilfreich zur Seite stehen. Mich würde aber brennend interessieren, wer dir aus welchen Gründen davon abgeraten hat, einen Antrag auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu stellen.

J
jassi

10.07.2009 um 19:27 Uhr

Mir wurde dies leider von unserem Betriebsrat so erzählt und dann hab ich natürlich einfach den befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben!!!

Er hat gemeint, dass ich mit diesem Antrag niemals durchkommen werde und mir so eher mehr alles verbaue =((

ich reg mich grad so auf!!!!

ich hab jetzt also keinerlei möglichkeiten mehr meinen anspruch geltend zu machen??

O
Oluscha

10.07.2009 um 20:49 Uhr

Nimm mal die Antwort von kriegsrat und konfrontiere deinen BR damit. Wenn mir als BR ein solcher Missrat passiert wäre, würde ich alles versuchen um korrigierend zu helfen (auch wenn die Chancen nicht gut stehen). Tut mir echt leid für dich!

N
nicoline

10.07.2009 um 23:34 Uhr

*Mir wurde dies leider von unserem Betriebsrat so erzählt und dann hab ich natürlich einfach den befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben!!!

Er hat gemeint, dass ich mit diesem Antrag niemals durchkommen werde und mir so eher mehr alles verbaue*

Würg, schäm mich zu Tode, für dieses Gremium, blamieren die ganze Innung. Schade, dass man hier keinen Schadensersatzanspruch geltend kann!

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