Erstellt am 10.07.2009 um 17:12 Uhr von MonaLisa
@jassi,
welches Rindvieh hat dir so einen Stuss erzählt...
Der Zug ist für dich leider abgefahren! Du hast damals einen befristeten Vertrag unterschrieben, der hat Gültigkeit und läuft, wenn du Pech hast einfach aus!
Tut mir leid für dich....
Erstellt am 10.07.2009 um 17:17 Uhr von kriegsrat
da hattest du in der tat schlechte ratgeber
Bietet der Arbeitgeber einem JAV-Vertreter für den Fall der erfolgreichen Abschlussprüfung einen befristeten oder einen Teilzeit-Arbeitsvertrag an, so kann der JAV-Vertreter diesen unterzeichnen. Um den Verlust des – möglicherweise bestehenden weitergehenden – Anspruchs aus § 9 BPersVG/§ 78 a BetrVG sicher auszuschließen, muss dies aber unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der rechtlichen Prüfung bzw. mit dem Hinweis geschehen, dass der JAV-Vertreter auf seinen gesetzlichen Anspruch auf unbefristete Weiterbeschäftigung in einem Vollzeitarbeitsverhältnis nicht verzichtet.
schau mal auf diese seite :
http://www.dbbj-sh.de/html/jav.htm
Erstellt am 10.07.2009 um 17:17 Uhr von paula
aufgestanden Platz vergangen....
Mona hat völlig recht! Bedanke Dich mal recht herzlich bei dem damaligen Tippgeber.... er hat Dir einen echten Bärendienst erwiesen
Erstellt am 10.07.2009 um 17:23 Uhr von Oluscha
Du kannst jederzeit einen Antrag auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber stellen. Ob dein Chef dem folgt ist alleine seine Sache (Individualrecht). Vorher solltest du aber deinen BR aufsuchen. Vielleicht kann er dir in Sachen Personalplanung § 92 BetrVG hilfreich zur Seite stehen.
Mich würde aber brennend interessieren, wer dir aus welchen Gründen davon abgeraten hat, einen Antrag auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu stellen.
Erstellt am 10.07.2009 um 17:27 Uhr von jassi
Mir wurde dies leider von unserem Betriebsrat so erzählt und dann hab ich natürlich einfach den befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben!!!
Er hat gemeint, dass ich mit diesem Antrag niemals durchkommen werde und mir so eher mehr alles verbaue =((
ich reg mich grad so auf!!!!
ich hab jetzt also keinerlei möglichkeiten mehr meinen anspruch geltend zu machen??
Erstellt am 10.07.2009 um 18:49 Uhr von Oluscha
Nimm mal die Antwort von kriegsrat und konfrontiere deinen BR damit. Wenn mir als BR ein solcher Missrat passiert wäre, würde ich alles versuchen um korrigierend zu helfen (auch wenn die Chancen nicht gut stehen).
Tut mir echt leid für dich!
Erstellt am 10.07.2009 um 21:34 Uhr von nicoline
*Mir wurde dies leider von unserem Betriebsrat so erzählt und dann hab ich natürlich einfach den befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben!!!
Er hat gemeint, dass ich mit diesem Antrag niemals durchkommen werde und mir so eher mehr alles verbaue*
Würg, schäm mich zu Tode, für dieses Gremium, blamieren die ganze Innung. Schade, dass man hier keinen Schadensersatzanspruch geltend kann!