3 Tage vor Beendigung der Ausbildung noch kein Bescheid über Weiterbeschäftigung für JAV-Mitglied - Recht auf Übernahme?
Hallo,
ich bin Stellvertretende in der JAV. Unser BR hat uns vor den Wahlen gesagt, dass wir beide übernommen werden und das 10 Monate nach der Ausbildung. Ein paar Monate war ich bereits bei unserem Personalchef, der davon wiederum überhaupt nichts wusste und sagte, dass es nur bis zur Ende der Amtszeit wäre. Dieses wäre bei uns Ende Novemeber. Nun habe ich mich darauf verlassen, dass ich 100%ig bis Ende November hier bleiben kann oder sogar länger. Jetzt haben wir am 19.06. unsere mündliche Prüfung und sind damit dann auch fertig mit der Ausbildung. Nun hatten wir letzte Woche am 06.06 ein Gespräch, wegen der Weiterbeschäftigung. Die anderen 3 Azubis aus meinem Lehrjahr haben bereits bescheid bekommen, ob oder wielange sie übernommen werden. ( Die sind aber alle nicht in der JAV) Und ich sollte mich doch am Ende der Woche noch einmal bei ihm melden, da er zurzeit noch nichts weiß. Nun habe ich mich heute wieder telefonisch bei ihm gemeldet ( 13.06.) und er hat es erneut vertagt. Sodass ich nun EIN Tag vor meiner mündlichen Prüfung noch einmal auf ihn zukommen soll! Daraufhin war ich dann bei einem Mitglied unseres BR und sie sagte mir, dass die Übernahmegarantie nur für den Vorsitzenden der JAV gilt. Nun ist meine Frage, ob ich drei Tage vor Beendigung der Ausbildung überhaupt noch ein Recht auf Übernahme habe?!
Bitte meldet Euch! Bin für jede Antwort dankbar.
Community-Antworten (7)
13.06.2008 um 14:10 Uhr
Hi,
erstmal hast du mal eine aufgabe der JAV wahrgenommen? Z.B. im letzten Jahr mal eine Auszubildendenversammlung organiesiert weil dein Hauptjav nicht da war oder sonst irgend was gemacht was der Hauptjav machen muß. Wichtig ist das er nicht da war und du seinen Job hattest.
Dann hast du vor so sagen wir mal 4 Wochen bis 3 Monaten einen Antrag auf Übernahme gestellt?
Wenn eines von beidem nicht gemacht/gewesen ist hast du keine Change!
Gruß eine ehemaliger Jav
13.06.2008 um 14:11 Uhr
Hallo Susanna86,
ganz wichtige Frage : Wann war deine letzte Vertretung für einen verhinderten JAVler?
Du genießt den Schutz des § 78a nur in einem Zeitraum von 1 Jahr nach Beendigung der Zeitweiligen Vertretung.
Sollte dies so sein, dann stelle sofort ein schriftlichen Weiterbeschäftigungsverlangen bei deinem Arbeitgeber. Die Schriftform ist zwingend. Wenn beides zutrifft bzw erledigt ist., entsteht nach Beendigung deiner Ausbildung automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wogegen der AG nur vor Gericht Einspruch einlegen kann. Aber da er andere Auszubildende ja übernommen hat, hat er da wohl wenig Chancen.
MfG Angi1
13.06.2008 um 16:08 Uhr
Fragen: Was heißt bei dir Stellvertretende? Hattet ihr eine 1- Mann JAV oder hattet ihr eine JAV mit die aus mehr als 1 Person bestand? Warst du somit Ersatzmitglied der JAV?
Weil wenn ihr eine JAV mit mehr als 1 Mitglied hattet (ohne Ersatzmitglieder) und du die STellvertretende VORSITZENDE warst dann hast due genau die gleiche Übernahmegarantie wie der Vorsitzende, kleines Beispiel:
Unsere JAV besteht aus 3 aktiven Mitgliedern und 2 Ersatzmitgliedern. Die Ersatzmitglieder genießen keinen Kündigungsschutz solange sie nicht einmal einspringen müssen, die 3 aktiven JAV- Mitglieder (Vorsitzdender, stellv. Vorsitzender und Schriftführerin) genießen jedoch Kündigungschance und Übernahmegarantie in vollem Maß.
Gruß joe
13.06.2008 um 16:42 Uhr
Hallo, vielen Dank für Eure Antworten. Hätte ich nicht mitgerechnet, dass ihr so schnell seid =) Wir haben eine 2er JAV. Bei uns gibt es nur den Vorsitzenden und mich, als Stellvertretende für ihn. Haben ein Ersatzmitglied bzw. Schriftführer (der aber noch nie irgedndwo dabei war)! Ich habe bis jetzt an keinen BR-Sitzungen teilgenommen. Hier ist bis jetzt immer nur der Vorsitzende hingegangen. Haben unsere Aufgaben immer zusammen erledigt. Uns vorher besprochen und dann ist einer von uns hingegangen. Meist war es auch so, dass ich für die kaufmännischen zuständig war und er für die gewerblichen, da wir beide unterschiedliche Ausbildungen absolvieren. Also bin noch nie für seine Tätigkeiten eingesprungen!
Also eigentlich bin ich daher ja kein Ersatzmitglied, oder?!
Kann ich 3 Tage vorher trotzdem noch ein Weiterbeschäftigungsvertrag einreichen?! Der dann auch 100%ig genehmigt wird? Hatte diese Sachen vorher auch bei den JAV-Seminaren gehört, aber für mich war BIS JETZT immer klar, dass ich 10 Monate übernommen werde. So wurde es uns auch gesagt! Normalerweise muss man sich alles schriftlich festhalten...
LG Susanne
13.06.2008 um 19:34 Uhr
Nur um eueren Javstatus noch mal abzuchecken, wieviel Azubis habt ihr bei euch? Weil darauf kommt es an wieviel Richtige JAV Mitglieder ihr habt.
Versuchen mit dem Antrag würde ich es. Und das mit 10 Monaten ist dummes Zeug, du hast wenn alles rechtens ist ein anrecht auf einen unbefristeten Vertrag!
14.06.2008 um 20:12 Uhr
Wir haben insgesamt 25 Azubis!
Aber 3 Tage vorher? Ist das noch gültig. Habe irgendwie immer im Hinterkopf, dass es sich um 2-3 Monate vorher gehandelt hat.
Liebe Grüße
16.06.2008 um 15:05 Uhr
Hallo Susann, Ja, ist er - innerhalb der letzten 3 Monate heißt bis zum letzten Tag. Also § 78a BetrVG durchlesen, Antrag schreiben, fertig. Und die Berechtigung: Ihr habt ja lt. Gesetz eine 3er JAV gewählt. Leider hat eurer Schriftführer meist unentschuldigt gefehlt, ihr hättet Ersatzmitglieder zu euren Sitzungen, etc. pp. Ist aber alles unwichtig: Du bist ordentliches Mitglied der JAV. Also Antrag schreiben und gegen Quittung oder mit Zeugen abgeben!
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