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SBV auch ohne Schwerbehinderung?

B
Bison
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen,

da ja bald Wahlen sind 2 Fragen. Könnt ihr mir erklären was passiert wenn der SBV seine Anerkennung als Schwerbehinderter verliert, bleibt er dann bis zur nächsten Wahl Vorsitzender. Als zweites sind auch freigestellte Schwerbehinderte wahlberechtigt.

Danke für die Unterstützung

7.91902

Community-Antworten (2)

Z
Zwiesel

10.07.2009 um 11:17 Uhr

Wählbar als SBV sind "alle im Betrieb oder der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb oder der Dienststelle seit sechs Monaten angehören..." (§ 94 SGB IX). Eine Schwerbehinderteneigenschaft ist nicht Voraussetzung um als SBV gewählt zu werden, d.h. auch nicht behinderte Personen können sich zur Wahl stellen. Aktiv wählen dürfen allerdings nur Schwerbehinderte. Somit passiert in Bezug auf das Mandat gar nichts, wenn ein SBV seine Schwerbehinderteneigenschaft verliert.

E
Erwin

10.07.2009 um 11:41 Uhr

@Bison

bleibt er dann bis zur nächsten Wahl Vorsitzender JA!

..... aber vorgeschlagen werden zur Wahl kann ein "Nichtbehinderter" nur von einem aktiv Wahlberechtigten, also einem Schwerbehinderten/ Gleichgestellten.

Bei vereinfachtem Wahlverfahren §§ 19 20 SchwbVWO Hat sie also die Schwerbehinderteneigenschaft verloren, müsste sie spätestens drei Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit zu einer Wahlversammlung einladen, dürfte sich dort aber nicht mehr selbst vorschlagen. Dieses müsste dann ein aktiv Wahlberechtigter machen. Denn sie hätte dann nur noch das passive Wahlrecht.

s zweites sind auch freigestellte Schwerbehinderte wahlberechtigt. Wqas meinst Du damit "freigestellt"

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