Fristsetzung für den Besuch eines BR Seminares seitens des AG`s?
Gibt es eine Frist die der BR einhalten muss um ein BR Mitglied zu einem Seminar zu entsenden? Wir haben am 07. Juli einen Beschluss gefasst das ein BR Mitglied zu einem BR Seminar im Folgemonat August gesendet werden soll. Kann der AG begründet seine Zustimmung verweigern? Ist dieser Beschluss noch Fristgerecht? Wer bestimmt wie lange vorher dieser Beschluss MINDESTENS gefasst worden sein müssste? Kann es weitere Schwierigkeiten geben woran wir vorher noch nicht dachten?
Community-Antworten (2)
10.07.2009 um 10:34 Uhr
@Balance Ich glaube hier findest du gute Antworten auf deine Fragen.
http://www.waf-seminar.de/content/argumentefuerseminar/index.php
Nachdem ihr den AG über die Teilnahme am Seminar informiert hat, kann er innerhalb von 2 Wochen widersprechen. Allerdings kann er nur die zeitliche Lage monieren. Der Seminaranbieter wird euch bei solchen Fragen auch weiter helfen.
10.07.2009 um 13:45 Uhr
hallo,
das sagt das BetrVG:
§ 37 BetrVG - VI. Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach Abs. 6
Hält der AG die betrieblichen Notwendigkeiten bei dem Entsendungsbeschluß für nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt, kann er zur Klärung dieser Frage die ESt. anrufen, die gemäß § 76 Abs. 5 entscheidet. Dies gilt nicht bei freigestellten BR-Mitgliedern, da bei diesen grundsätzlich die Frage der Nichtberücksichtigung betrieblicher Notwendigkeiten nicht auftreten kann. Der BR bzw. das BR-Mitglied ist nicht verpflichtet, ggf. im Wege der einstweiligen Verfügung eine vorherige Klärung herbeizuführen (ArbG Hamburg 22. 3. 84, AiB 85, 48), da sich das BR-Mitglied selbst von der Arbeitspflicht befreien kann (LAG Düsseldorf 15. 10. 92 – 12 [13] Sa 1035/92, BB 93, 581, Ls.; Däubler/Peter, Rn. 430). Ruft der AG die ESt. nicht an, bleibt es beim Beschluß des BR (Däubler/Peter, Rn. 453). Die ESt. hat nur über die Frage zu befinden, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (FKHE, Rn. 196; GK-Wiese, Rn. 236; HSG, Rn. 143). Der Spruch der ESt. ist gerichtlich überprüfbar (FKHE, Rn. 198). Ist der AG der Auffassung, daß in der Schulungsveranstaltung nicht überwiegend oder keine für die BR-Arbeit erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden, obliegt die Entscheidung dieser Frage nicht der ESt., sondern dem ArbG; allerdings ist das freiwillige ESt.-Verfahren nach § 76 Abs. 6 möglich (Däubler/Peter, Rn. 456; FKHE, Rn. 196; GK-Wiese, a. a. O.; GL, Rn. 91; HSG, a. a. O.; Richardi, Rn. 125). Die gerichtliche Klärung kann ggf. auch durch den BR herbeigeführt werden (vgl. im übrigen Rn. 160 ff.).
mfg
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