Erstellt am 14.09.2005 um 12:01 Uhr von viktor
Handelt es sich um die Fachkraft für Arbeitssicherheit? Dann würde das ASiG gelten, das im § 5 Abs 3 auch die Fortbildungsansprüche regelt.
Ihr könnt dem Kollegen helfen, indem ihr Euch das Gesetz genau anschaut und daraus den eigenen betrieblichen Bedarf ermittelt und diesen Punkt mit dem Arbeitgeber beratet und auf Abhilfe drängt.
Erstellt am 09.10.2005 um 00:33 Uhr von Akira
Hallo !
Auch ein Sicherheitsbeauftragter hat ein Recht auf Weiterbildung!Da gibt es zum Beispiel die jährliche Fortbildung durch die Berufsgenossenschaft an der, der Sifa sowie der Fasi teilnehmen können,ausserdem sind auch noch die Fachbezogenen Fortbildungs Veranstaltungen an der er teilnehem kann/sollte.Ein Kleiner Tritt des Technischen Aufsichtsbeamten wirkt Wunder.