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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ablehnung eines Seminares

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Sascha76
Mai 2019 bearbeitet

AG lehnt Seminar wegen betrieblicher Belange ab. Diese wären am letzten Tag eines 5 Tägigen Seminares eine Inventur. Da auch im letzten Jahr 2 BR Mitglieder fehlten wegen eines Seminares, sollte dies jetzt auch kein problem darstellen. Als weiteren Punkt gibt der AG an Vorbereitung zu einem Audit. Nach dem Seminar wären wir noch 8 Tage in der Firma um uns darauf vorzubereiten. Von Seiten der QM Abteilung gab es bezüglich des Seminares keinen Einwand. Als wir einen Jahresplan für Seminare erstellt haben, lagen uns beide Termine nicht vor. Erst nach Erhalt des Planes hat sich der AG nach ca. 3-4 Wochen bei uns gemeldet und seine Bedenken geäußert. Wie sieht da die Lage aus? Was sind Tatsächlich betriebliche Belange?

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Community-Antworten (2)

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Kjarrigan

14.05.2019 um 18:57 Uhr

Tja hier must ihr selber abschätzen ob die Intressen des AG höher zu bewerten sind als Eure Intressen als BR. Liegt ein bisschen daran ob ihr meint der AG will euch Steine in den Weg legen oder es es betrieblich halt wirklich so aussieht, dass die "Bude zusammenbricht" Ich würde nochmal das Gesprch mit dem Ag suchen und schauen ob es vielleicht einen anderen Termin für das Seminar gibt. Hängt natrüclich auch vom Seminar Thema ab - also z.B. wenn der Ag eine neue BV will zu einem bestimmten Thema und ihr Euch schulen wollt, verzögern sich auch die Verhandlungen mit dem AG

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kratzbürste

14.05.2019 um 20:47 Uhr

Der AGg kann die zeitliche Lage des Seminars in Zweifel ziehen und kann hierzu die Einigungsstelle anrufen. Tut er dies nicht, würde ich dem AG mitteilen, dass ihr bei der Belegung des Seminars keine betrieblichen Probleme seht und weist ihn darauf hin, dass durch den ordentlichen Beschluss des Betriebsrats und der rechtzeitigen Mitteilung an den Arbeitgeber der Rechtsanspruch gegeben ist; es bedarf keiner Genehmigung des Seminars durch den Arbeitgeber.

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