Vorschuss der Firma auf privatem Konto verwalten
Hallo,
Ich habe folgendes Problem, mein Arbeitgeber hat die Kreditkarten in unserem Unternehmen abgeschafft. Nun soll den Mitarbeitern ein Dauervorschuss von 1000 überwiesen werden, auf das private Girokonto.
Ich will weder den Verwaltungsaufwand noch das Risiko für eventuelle Probleme auf meiner Seite tragen. Wie ist hier die Rechtslage? Bin ich verpflichtet das Geld anzunehmen und selbst zu verwalten? Meines Wissens ist das verwahren von Fremdgeldern auf dem Konto nicht zulässig. Alternativ sagt der Arbeitgeber, dass ich in Vorkasse treten muss und mir das Geld über die Reisekostenabrechnung wieder holen muss. Dies sehe ich jedoch auch nicht ein, da ich mich nicht in der Pflicht sehe für die Ausübung meiner Tätigkeit die eine oder andere Variante zu akzeptieren.
Community-Antworten (14)
08.07.2020 um 14:28 Uhr
Ja was willste denn?
Wenn Du Dienstreisen machen musst und dort Auslagen hast - ist es durchaus üblich das der Reisende erst einmal in Vorkasse tritt (für all die Kleinigkeiten die so anfallen) Nach der Reise stellt er einen Antrag und bekommt das Geld wieder. Da das mal en paar Tage dauern kann und bei vielen Reisen auch mal ein paar Hundert € sein können ist es dem MA nicht unbedingt zuzumuten dem AG einen zinslosen Kredit zu gewähren. Also bekommt der MA einen Reisekostenvorschuss. Hat imho auch nichts mit Verwalten zu tun.
Imho völlig übliches Vorgehen.
Jeden Beleg einzeln abrechnen ist viel zu aufwendig.
08.07.2020 um 15:11 Uhr
In wie weit war / ist denn der BR beteiligt worden?
08.07.2020 um 15:49 Uhr
Wieso muss ich Finanzielle Nachteile die mir durch ein verwalten von Fremdgeld auf meinem Konto entstehen hinnehmen? Das kann doch nicht rechtens sein. Weiterhin würde mein privates Geld mit dem Firmengeld gemischt was ich nicht will.
Was üblich ist und was rechtens ist, ist jedoch ein Unterschied. Wie kann jemand anderes über mein Eigentum verfügen? In diesem Fall mein Konto. Dahingehend würde mir ein Feedback weiterhelfen.
Ja der BR wurde meinerseits von Anfang an involviert ist jedoch nur Vasall der Geschäftsführung.
08.07.2020 um 16:06 Uhr
ProjektAFA, Du möchtest sicher die Kreditkarten zurück. Wenn der AG aber nun mal entschieden hat, die abzuschaffen, wirst du irgend eine Lösung für dich finden müssen. Wäre es denn nicht möglich, ein zweites Konto einzurichten, wovon eben nur die Reisekosten beglichen werden, dann hast du keine Vermischung. Eine andere Alternative wäre natürlich, sich einen neuen Job zu suchen.
08.07.2020 um 16:19 Uhr
"Wieso muss ich Finanzielle Nachteile die mir durch ein verwalten von Fremdgeld auf meinem Konto entstehen hinnehmen?"
Finanzielle Nachteile, weil Ihnen der AG 1000 Euro Vorschuss auf Ihr Konto überweist? grübel
08.07.2020 um 16:27 Uhr
"Wie kann jemand anderes über mein Eigentum verfügen? In diesem Fall mein Konto." also deinem AG Zugriff auf Dein Konto geben kann kein BR mit dem AG vereinbaren und wäre mit Sicherheit nicht rechtens, und wenn keine Zugriff bist du der einzige der das verwaltet.
08.07.2020 um 16:27 Uhr
Könnte ich bitte mal nur sinnvolle Antworten bekommen?
Ja finanzielle Nachteile durch:
- Kontoführungsgebühren
- Erhöhter Verwaltungsaufwand
- Steuerliche Nachteile
- Wenn man vier mal Geld gratis abheben kann und das fünfte mal abheben kostet und eines der ersten male für den Arbeitgeber genutzt wird und die Reisekostenabrechnung schon eingereicht wurde entstehen mir beim fünften mal im privaten Bereich Kosten.
- Wenn ich im ausland bin meine private Karte geklaut wird, die ich sonst nicht mitnehmen würde, entstehen mir Kosten bei der Neubeschaffung und wenn die Karte missbraucht wird entstehen mir weitere Kosten für die der Arbeitgeber wohl nicht aufkommen wird.
Dies alles ist nicht geregelt.
Ich hoffe ich konnte auf diesen unqualifizierten Kommentar nun doch noch hinreichend antworten.
Ich würde mich jedoch über eine ernst gemeinte Hilfe sehr freuen.
Vielen Dank im voraus.
08.07.2020 um 16:33 Uhr
also sorry aber die Antworten waren durchaus sinnvoll, hier antworten dir BRs die in den meisten Fällen die eine oder andere Regelung dazu haben und die sehen genau so aus wie von den anderen beschrieben. Leider sind Dienstreisen meist kein "Wünsch Dir was" und entweder Vorschuss oder nachträgliche Abrechnung per Reisekostenabrechnung sind die üblichen Vorgehensweisen und rechtlich auch ok. Wenn Dir Kosten entstehen die ausschließlich durch das Abrechnen per Vorschuss entstehen, dann solltest Du das mal mit deinem AG aufnehmen. ansonsten kann man heutzutage überall mit EC-Karte oder Kreditkarte zahlen also Gebühren für Geld abheben fallen dafür eher nicht an. Kontoführungsgebühren hast Du eh und steuerliche Nachteile müsstest Du mich bitte mal aufklären welche das sein sollen.
08.07.2020 um 16:41 Uhr
"Kontoführungsgebühren hast Du eh"
oder man sucht sich ein kostenloses Konto
08.07.2020 um 16:52 Uhr
Grundsätzlich ist der AG nicht verpflichtet Reisekosten zu erstatten. Grundsätzlich bist du auch nicht verpflichtet dir die Kosten vom AG erstatten zu lassen und kannst sie bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Wie auch immer, ich fürchte deine Wunschantwort wirst du hier leider nicht bekommen.
08.07.2020 um 17:32 Uhr
Na ProjektAFA - wiedermal nicht die gewünschte Antwort dabei, dass Du so pampig wirst? Mein Rat in die Runde: Kommunikation einstellen. Mein Rat an ProjektAFA: frag einen Anwalt.
08.07.2020 um 17:34 Uhr
"Ja der BR wurde meinerseits von Anfang an involviert ist jedoch nur Vasall der Geschäftsführung." Dir ist aber schon klar, dass dies ein Betriebsrats-Forum ist, oder? Die Leute hier antworten Dir freiwillig und in ihrer Freizeit.
Hier liest sich das folgendermaßen: Der für Dich zuständige BR sagt Dir nicht, was Du hören willst, also suchst Du im Internet nach Betriebsräten, die Du dann ebenfalls anpampst, wenn sie Dir nicht sagen, was du hören willst.
Rechtliche Beratung solltest Du lieber woanders suchen, zum Beispiel bei einem Anwalt. Dafür bezahlst Du dann zwar etwas, weißt aber genau, woran Du bist. Zurück zum Thema:
Natürlich kannst Du sagen, dass Du nicht (so viel) Geld auf dein privates Konto vorausgezahlt haben willst. Dann musst du eben selbst in Vorkasse treten. Gemäß §670 BGB ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Fahrtkosten zu ERSTATTEN. Weder muss er eine Vorauszahlung leisten, noch muss er Dir eine Kreditkarte in die Hand geben.
Weitere interessante Infos findest du hier: https://www.arbeitsrechte.de/dienstreise/
09.07.2020 um 01:39 Uhr
Ein Stück weit kann ich die Fragestellerin verstehen. Warum hat keiner gefragt warum der AG hier was ändern will, denn es wurden ja bisher Kreditkarten der Firma benutz. Ein Interessenvertretung mit installiertem Wirtschaftsausschuss könnte da bestimmt mehr raus kriegen. z.B. Betrieb will kosten sparen für Kreditkarten und Buchungskosten und alles was damit zusammen hängt. Weiter auch noch das Thema Abgaben Vorsteuer oder die darauffolgende. Hier einfach darauf zu verweisen darauf das der AN in Vorleistung gehen soll und auf § 670BGB ist da etwas zu einfach. Der § legt lediglich die Möglichkeit nahe, nicht aber das er zwingend ist. "Grundsätzlich ist der AG nicht verpflichtet Reisekosten zu erstatten. Grundsätzlich bist du auch nicht verpflichtet dir die Kosten vom AG erstatten zu lassen und kannst sie bei der Einkommensteuererklärung geltend machen." Diese Antwort kann´s dann auch nicht sein, da Geschäftsreisen auch Arbeitszeiten sein können und es sich dann hier nur um die Verpflegungspauschale handeln könnte. Bei 1000€ kann man aber davon ausgehen das es sich hier nicht nur um eine Verpflegungspauschale handeln soll. Weiter kann es nicht Zielführend sein zu Antworten, dann such dir halt nen andern Job wenn du nicht in Vorleistung gehen willst. Weiter hat die Fragestellerin Recht. Einige Geldinstitute verlangen ab der 5. Überweisung zusätzliche Gebühren. Soll hier die Fragestellerin die Bank wechseln damit der AG sparen kann? Weiter könnte die Fragestellerin auch erheblichen Mehraufwand haben wenn sie eigenes Haus mit Grundstück hat oder aber Wohnungen vermietet und Aufrechnungen per Kontoauszüge betreibt. Wenn sie dann aber noch ein Kind hat das in der Ausbildung ist und für das man Bafög beantragt hat und nu auf einmal 1000€ zuviel auf dem Konto hat.... na dann wirds lustig. Ich könnte die Liste noch länger machen. Aber alles ist nur weil der AG offensichtlich Geld einsparen will. Ich würde erst einmal prüfen lassen ob der AG das überhaupt derart so ändern darf und auch ob ich das was ich an privaten Mehraufwand habe in Rechnung (hier Arbeitszeit) stellen kann. Denke aber mal, da das einer gezielten Rechtsauskunft bedarf, wird man hier keine Antwort finden können.
09.07.2020 um 10:15 Uhr
- Die Gründe des AG können vielfältig sein, (zu viele Kreditkarten vergeben, Kreditkarten verloren, Verwaltungsaufwand, Kosten, es wurde betrogen zu späte Abrechnung bei Auslandsreisen um nur einige zu nennen.
- einige Kosten die der AG erstatten möchte sind gar nicht über Kreditkarte abrechenbar, z.b. Verpflegungspauchalen, Taxi, es gibt auch Restaurants die keine Kreditkarte nehmen das bedeutet der AN muss neben der Kreditkarte noch eine 2. Abrechnung machen und trotzdem das Geld vorstrecken.
- Buchungsaufwand des AN - den gibt es doch gar nicht. Der AN bekommt einmal am Anfang mit seinem Gehalt (1 Abrechnung) 1000 € Vorschuss Er sammelt jeden Monat seine Belege und füllt das RK Formular (gedruckt oder online) aus (das muss er so oder so - egal wie bezahlt wird) den Antrag reicht er ein (z.B: im Jan 545,24) dann bekommt er mit dem Gehalt eine Erstattung von 545,24) Keine einige Buchung auf dem Girokonto mehr. Der AN muss nur nie Geld (aus seinem eigenen Netto) für den AG vorstrecken.
§ 669 BGB: Vorschusspflicht § 670 BGB: Ersatz von Aufwendungen sind die zugehörigen § Wie Unternehmen diese Regeln auslegen, ist ihnen überlassen. Meist richten sich die Unternehmen nach steuerlichen Sätzen oder haben Betriebsvereinbarungen.
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