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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mindestbesetzung von Abteilungen - Hat jemand juristische Argumente für uns?

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Oluscha
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir (5-köpfiger BR) sitzen gerade in der Einigungsstelle für eine Betriebsvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit. Dabei versuchen wir dem AG auch eine Mindestbesetzung unserer Abteilungen unterzujubeln. Das wir diesbezüglich kein Mitbestimmungsrecht haben ist uns bekannt, aber man kann es ja mal versuchen. Notwendig ist eine Mindestbesetzung aus unserer Sicht, weil wir in einem Behindertenwohnheim mit teilweise hochaggressiven Klientel arbeiten und so die Mitarbeiter sich gegenseitig schützen können. Hat jemand juristische Argumente für uns?

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Community-Antworten (9)

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ridgeback

10.07.2009 um 00:32 Uhr

@Oluscha, da auch ein MBR beim Besetzungsplan besteht, kann man diesen in die BV Arbeitszeit mit einbeziehen.

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Laffo

10.07.2009 um 00:37 Uhr

was haltet ihr davon hier einen Arbeitrechtsanwalt/in oder eine/n blickigen Gewerkschafter/in zu Rate zu ziehen? ..denn eine BV ist die kleine Schwester des Tarifvertrages!!! ... & wenn ich auch das noch lese:"weil wir in einem Behindertenwohnheim mit teilweise hochaggressiven Klientel arbeiten", glaube ich hat das mit unterjubeln nicht viel zu tun! ..das Rad haben die Sumerer schon erfunden...

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Oluscha

10.07.2009 um 00:49 Uhr

@ Laffo Was glaubst du denn, wer uns beratend in der Einigungsstelle zur Seite steht - meine Großmutter? Natürlich haben wir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen. Dieser hat auch schon den entsprechenden Auftrag von uns erhalten, nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Wir wollen uns aber in der Zwischenzeit ebenfalls aktiv daran beteiligen. Deine Kommentare sind jedenfalls keine Hilfe!!!

@ ridgeback Laut welchem Gesetz hat der BR ein MBR beim Besetzungsplan? Vielen Dank im Vorraus!!!

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Laffo

10.07.2009 um 00:56 Uhr

Oluscha, wenn deine Oma ne klasse Rechtsverdreherin ist... na süüper! ...& übrigens wird dies jetzt Kommentare, vorher war es nur Kommentar!

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Oluscha

10.07.2009 um 01:08 Uhr

@ Laffo Ab sofort: Laffo = ignorieren wegen Unterbelichtung!

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ridgeback

10.07.2009 um 17:05 Uhr

@Oluscha, den 87er in Verbindung mit dem 92er.

Wenn Chef nicht will, grüßt die Einigungsstelle.

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Oluscha

10.07.2009 um 19:00 Uhr

@ ridgeback Danke für die sachliche Auskunft. In der ersten Runde unserer Einigungsstelle habe ich es mit diesen beiden §§ versucht. Das Problem: § 87 hat echte MBR, aber nicht in punkto Besetzungspläne § 92 regelt u.a. Personalbedarf, gibt aber keine echten MBR her, sondern nur Informations- und Beratungs- rechte In der Abstimmungsrunde kommt es also auf den Einigungsstellenvorsitzenden an. Um dessen Stimme zu bekommen braucht es evtl. noch weitere Argumente.

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ridgeback

10.07.2009 um 20:19 Uhr

@Oluscha, der Sinn und Zweck der Mitbestimmung ist die gleichberechtigte Teilhabe der durch den Betriebsrat repräsentierten Arbeitnehmer an Entscheidungen, die sie innerhalb des sozialen Gebindes der Betriebsgemeinschaft betreffen und die sonst im Wege des Direktionsrechts vom Arbeitgeber einseitig angeordnet werden könnten. Die Frage, ob dahinter auch ein allgemeiner arbeitsrechtlicher Schutzgedanke steht, kann bejaht werden (Sicherheit des Personals), wenn man diesen Schutzgedanken weit versteht. Bei der Mitbestimmung geht es aber nicht um die Egalisierung eines vertraglichen Ungleichgewichts zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ist vielmehr der Teilhabegedanke in sozialen Angelegenheiten, der bei der Mitbestimmung klar im Vordergrund steht.

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Oluscha

10.07.2009 um 20:41 Uhr

@ ridgeback Ich werde diese Argumentation in der nächsten Runde der Einigungsstelle mit einbeziehen. Mal sehen wie der ES- Vorsitzende (= Arbeitsrichter) darauf reagiert. Nochmals vielen Dank!!!

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