Wir wollen eine Betriebsversammlung durchführen. Dazu haben wir die Zeit von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr vorgesehen. Wir sind BR einer Bank. Die betreffenden Filialen müssten nachmittags geschlossen werden (ab 14:00 Uhr), um den Mitarbeitern die Anreise zeitnah zu ermöglichen. Kann unsere Geschäftsleitung festlegen, dass eine Mindestbesetzung in den Filialen bleibt, damit diese nicht geschlossen werden müssen?