Erstellt am 09.07.2009 um 13:22 Uhr von erwin
@Terrorbande
Der AG möchte doch bitte einmal ins Gesetz, das betrVG und die Rechtsprechung des BAG nachsehen.
Freigestellte sind freigestellt, dass war es. Was sie wie dann wann machen geht den Ag nichts an.
Nicht freigestellte müssen sich ordnungsgemäß bei AG ab und wieder anmelden.
Also ich gehe nun und mache BR-Arbeit bzw. bin wieder da und nehme meine "nirmale" Arbeit wieder auf. Fertig. Was man als BR gemacht hat geht ihn auch wieder nichts an.
Man muss dieses auch nur verbal (mündlich) machen, keine Liste oder Papierform.
Man sollte dem AG nur die Abwesenheitstermine möglichst frühzeitig mitteile, damt er ggf. für Ersatz sorgen kann. Man muss wegen BR-Arbeit auch nicht die liegengebliebene Arbeit ggf. in Mehrarbeit nachholen. Der AG muss vielmehr die Arbeit umverteilen bzw. für Ersatz Sorge tragen.
Letztlich noch, Mandatsarbeit, also BR-Arbeit hat Vorrang!!
Erstellt am 09.07.2009 um 13:33 Uhr von Steini
@Terrorbande,
der Arbeitgeber hat das Recht das sich Betriebsräteb an und abmelden.
Die Angaben der Zeit können sich auf die voraussichtliche Dauer beschränken.
Wie der jeweilige BR dies macht bleibt ihm selbst überlassen. Er muss dies nicht einmal persönlich machen.
Will der AG eine schriftliche Erfassung muss er dies selbst machen und kann dies nicht vom BR verlangen.
Hier greift §37.
Gruß
Steini
Erstellt am 09.07.2009 um 13:39 Uhr von Terrorbande
Bei den freigestellten verstehen wir das, es geht mehr um die anderen.
Wenn wir Sitzung haben, oder Arbeitsgruppen, sind die Leute den ganzen Tag von der Arbeit befreit, mal geht man früher, mal später und diese Zeiten wollen sie haben.
Erstellt am 09.07.2009 um 13:42 Uhr von erwin
@Terrorbande
Grundsätzlich immer bei BR-Arbeiten
Nur ab und anmelden. Weis man, dass es den ganz Tag dauer teil man denm Ag mit bin am xx den ganzen Tag in BR-Sachen tätig. Fertig das was es dann.
PS: Findet man aber auch im Kommentar zum BetrVG und auch im Weg die Urteile des BAG, wenn man will
Erstellt am 09.07.2009 um 16:29 Uhr von Petrus
@terror:
Wie ist denn sonst die Arbeitszeiterfassung betriebsüblich?
Bei uns bearbeitet jeder MA durchaus mehrere Projekte und muss am Tagesende seine Zeit auf die Projekte verbuchen.
Dann steht da z.B.
Kommt: 8:00 Geht: 17:00 Pause 0:30 Projekte: 8:30
Projekt A: 4:30 Projekt B: 2:00 BR: 1:30 MA-Gespräch: 0:30
Hat in unserem Fall auch den Vorteil, dass die BR-Zeit nicht auf die Kostenstelle "Abteilung" geht, sondern auf "zentral".
Erstellt am 10.07.2009 um 00:55 Uhr von olala
@petrus
tja an das ab und anmelden hab ich mich gewöhnt....aber an das aufschreiben der Zeit die das am Tag gedauert hat nicht.
Ich mein da soll dann also eingetragen werden BR-Arbeit 50 Minuten.....wozu? Wem bringt das was.
Und kann es eine Verpflichtung geben diese Zeit so aufzuschreiben? Naja also offenbar macht ihr ja sowas.
Erstellt am 10.07.2009 um 18:04 Uhr von Petrus
@olala
>Verpflichtung:
Ja die kann's geben - als Nebenpflicht zu §611(1) BGB bin ich evtl. verpflichtet, die "Leistung der versprochenen Dienste" zu dokumentieren. Z.B. werden aus einer solchen Projektzeit-Dokumentation die Rechnungen erstellt...
>BR-Zeit aufschreiben wozu? Wem bringt das was?
Den Kollegen meiner Abteilung. Wenn ich 8:30 h auf Arbeit bin, will ich auch 8:30 h bezahlt haben. Wenn ich aber nur 6:30 h an Projekten arbeite, müssen die 2 h irgendwem intern "in Rechnung gestellt" werden. Und zunächst mal ist das meine Abteilung, die dann evtl. rote Zahlen schreibt, weil ich nur 75% ausgelastet bin.
Wenn da aber BR dokumentiert ist, trägt diese Kosten nicht die Abteilung, sondern sie werden auf den Gesamtbetrieb umgelegt...