Urlaubsanspruch - ein Tag mehr Urlaub zu da Kollege aus dem Urlaub zurückgeholt wurde?
Ich bin BRV und brauche dringend Hilfe. Ich wurde heute von einem MA gefragt wie es mit dem Urlaub aussieht? MA hatte Urlaub von Montag bis Freitag eingereicht und hat ihn auch angetreten, am Donnerstag hat er aber Bescheid bekommen das er am Freitag wieder auf Arbeit kommen soll, also einen Tag ehr als geplant. Nun meine Frage steht Ihm nun ein Tag mehr Urlaub zu da er aus dem Urlaub zurückgeholt wurde und gibt es dazu eine Gesetzesregelung.
Community-Antworten (2)
08.07.2009 um 21:29 Uhr
@Silvia
einmal gewährten Urlaub kann der AG nicht mehr widerrufen. Da müsste schon die Hütte brennen. Weiter müsste der AG dem AN die Kosten erstatten welche durch den Urlaubsabbruch entstehen. Doch ob heute in dieser Zeit ein Konflikt mit dem AG sinnhaft ist????
09.07.2009 um 01:06 Uhr
der Kollege hat 4 Tage Urlaub genommen, mehr o. weniger nicht... ansonsten im BUrlG nachlesen... übrigens solltet ihr als BR dem AG mal auf die Finger hauen, wenn er Leute aus dem Urlaub zurück holt!!!! Der AG kann vor Urlaubsantritt die Gewährung dessen aufgrund wichtiger betrieblicher Bedürfnisse, welche er darlegen muss, entziehen!
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