Erstellt am 08.07.2009 um 16:15 Uhr von Renafr
Ja, genau. Der Personalrat vertritt die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Dabei muss differenziert werden. Für die Beschäftigten des Bundes gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz, im übrigen haben alle Länder eigene Landespersonalvertretungsgesetze. Diese haben unterschiedliche Ausgestaltungen der Mitbestimmung und Mitwirkung, sind aber in den Themen untereinander und mit dem BetrVG vergleichbar. Unterschiede zum Betriebsrat ergeben sich vor allem in der gerichtlichen Durchsetzung von Rechten, Handlungs- oder Unterlassungsansprüche z.B. kann der Personalrat nicht durchsetzen (einzelne, enge Ausnahmen bei gravierenden Nachteilen für die Beschäftigen bestätigen die Regel ;).
Erstellt am 08.07.2009 um 16:17 Uhr von schree
hallo.
ja, ist in so weit richtig. für den personalrat gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz,
für den BR das Betriebsverfassungsgesetz.
Es gibt auch Betriebe, die einen Personalrat und einen Betriebsrat haben.
zum Beispiel Kooperationsbetriebe bei der Bundeswehr.