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Arbeitszeugnis -> Leiharbeiter?

D
derDickkopf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle,

und wieder ICH... :-)

Ein Kollege der leider oder zum seinen Glück bei uns als Leiharbeiter beschäftigt ist frag mich ob unser GL Ihm ein Arbeitszeugnis ausstellen muss für die Monate wo er bei uns gearbeitet hat! Ich finde nichts zu dieser Frage im Netz.

Für jede Antwort Dankbar.

Grüße DD

3.93104

Community-Antworten (4)

L
Lohengrin

08.07.2009 um 16:37 Uhr

Hallo, Soweit mir Bekannt ist, hat er nur einen Anspruch auf ein Arbeistzeugnis gegenüber der Leiharbeitsfirma als seinen AG. Allerdings kann er ja mal anfragen und um Tätigkeitsbeschreibnung und Beurteilung bitten.

Mfg, Lohengrin

N
Nobbi

08.07.2009 um 16:38 Uhr

Jedem Mitarbeiter steht ein Zeugnis zu, und es muss auch im vernüftigen Wortlaut geschrieben sein. Liebe Grüsse Nobbi

L
Lohengrin

08.07.2009 um 17:16 Uhr

@nobbi,

ja aber nur von seinem AG und der ist in diesem Fall die Zeitarbeitsfirma und nicht der Betrieb in dem der AN als Leiharbeiter arbeitet.

Mfg, Lohengrin

S
SuzieQ

08.07.2009 um 18:46 Uhr

Da Leiharbeitnehmer keine Arbeitnehmer des Entleiherbetriebes sind, haben sie auch nur gegenüber dem Verleiher Anspruch auf Zeugniserteilung.

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