Erstellt am 08.07.2009 um 14:37 Uhr von Lohengrin
Hallo,
Soweit mir Bekannt ist, hat er nur einen Anspruch auf ein Arbeistzeugnis gegenüber der Leiharbeitsfirma als seinen AG. Allerdings kann er ja mal anfragen und um Tätigkeitsbeschreibnung und Beurteilung bitten.
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 08.07.2009 um 14:38 Uhr von nobbi
Jedem Mitarbeiter steht ein Zeugnis zu, und es muss auch im vernüftigen Wortlaut geschrieben sein.
Liebe Grüsse Nobbi
Erstellt am 08.07.2009 um 15:16 Uhr von Lohengrin
@nobbi,
ja aber nur von seinem AG und der ist in diesem Fall die Zeitarbeitsfirma und nicht der Betrieb in dem der AN als Leiharbeiter arbeitet.
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 08.07.2009 um 16:46 Uhr von SuzieQ
Da Leiharbeitnehmer keine Arbeitnehmer des Entleiherbetriebes sind, haben sie auch nur gegenüber dem Verleiher Anspruch auf Zeugniserteilung.