Gibt es Verjährung bei Abmahnung?
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage: Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich eine Abmahnung erhalte? Verjährt die dann irgendwann, so dass sie aus der Personalakte entfernt wird? Oder wie funktioniert das?
Danke für Eure schnelle Hilfe
Viele Grüße
Community-Antworten (9)
08.07.2009 um 16:33 Uhr
Hallo, eine Abmahnung verjährt eigentlich nicht. Es gibt allerdings in einigen Btreiebn Vereinbarungen das eine Abmahnung nach z.B. einem Jahr aus der Personalakte entfernt wird. Ansonsten gilt das ein AG wenn er denn aufgrund einer Abmahnung kündigen will, wohl eher schlechte Karten hat wenn diese Abmahnung shcon seit ewig in der Personalakte liegt und der AN sich ansonsten nichts hat zu Schulden kommen lassen. Du kannst als AN deinen AG auch Bitten nach einer gewissen Zeit die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen, allerdings muß dein AG dieser Bitte nicht zwingen Folge leisten. Ich hoffe das hilft Dir weiter. Mfg, Lohengrin
08.07.2009 um 16:45 Uhr
@summerdream Willkomen in Famillie der Abgemahnten. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte, wenn er sich längere Zeit wohlverhält und die Abmahnung ihre Wirkung verloren hat, wie Lohengrin schon sagte.Allerdings du kannst auch wegen ungerechte Abmahnung klagen, aber wenn es schief geht,wird deine Abmahnung als Urteil eingetragen und bleibt 10 Jahre drin.Also locker bleiben , und Gegendarstellung schriftlich ins P.akte ablegen. tik-tak
08.07.2009 um 16:58 Uhr
Danke, für die schnellen Antworten, ihr seid klasse. Noch habe ich keine bekommen, wollte mich aber im Vorfeld schon mal informieren.
Schönen Tag noch VG
08.07.2009 um 17:10 Uhr
@tiktak, Gegendarstellung schreiben...ok, aber bitte nicht in die Personalakte. Warum sollte man dem AG Nachhilfe geben...
08.07.2009 um 17:13 Uhr
Ich schließe mich "pirat" an Gegendarstellung schreiben und gut verwahren, für einen evtl. Prozeß. Ansonsten gilt nach Abmahnung Ruhe bewahren und sehen das sich der Vorfall nicht wiederholt.
Mfg, Lohengrin
08.07.2009 um 19:29 Uhr
@ pirat ,@ Lohengrin
Sollte eine Abmahnung unberechtigt erscheinen und oder aus anderen relevanten Gründen auf Ihre Ablehnung stoßen, so besteht die Möglichkeit einer Gegendarstellung. Ein solcher Widerspruch gegen eine Abmahnung sollte in angemessener Frist erfolgen. Die Gegendarstellung zur Abmahnung muss der Personalakte beigelegt werden. Erhebt die Gegendarstellung Anspruch auf Entfernung der ungerechtfertigten Abmahnung aus der Personalakte und diesem Wunsch wird nicht nachgekommen, kann dieser Sachverhalt im Zuge eines Arbeitsrechtsstreits geklärt werden Glauben Sie mir tik-tak
08.07.2009 um 19:36 Uhr
@tiktak Was die beiden meinen ist, dass die Gegendarstellung nciht in der Personalakte sein sollte. Der AG könnte ansonsten seine Fehler sehen und ggf neue Abmahnungen ohne Möglichkeit der berechtigten Gegendarstellung aussprechen...
08.07.2009 um 21:37 Uhr
natürlich ist man erstmal sauer, wenn man eine abmahnung bekommt sollte sie ungerechtfertigt sein, umso mehr der erste gedanke - was kann ich dagegen tun......
ruhig hinsetzen, gefühle ausschalten, nachdenken..... meiner meinung nach ist jede energie, die man auf eine erhaltene abmahnung verwendet, verschwendete zeit... also das ding abheften, für sich selbst noch ein paar notizen dazu machen, und vergessen......
als vorstufe zur kündigung muß der AG die wirksamkeit der abmahnung bei einem kündigungsschutzprozeß beweisen dort zeigt sich dann, ist die form falsch, ist der inhalt falsch etc etc.
das ganze geplänkel vorher, gegendarstellung in die personalakte, klage auf entfernung etc etc. ist alles unnötig..........
08.07.2009 um 22:00 Uhr
@kriegsrat, @ DJ,
Kollgen bin Ganz Eurer Meinung. :)
Mfg, Lohengrin
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