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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bemessungszeitraum für Ausgleichszahlung bei Freistellung

F
Fabius
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin seit einem Jahr zu 50% freigestellt und habe vorher ganz normal im Schichtdienst gearbeitet( Spät, Wochenende, Feiertage).

Ich bekomme eine Ausgleichszahlung die sich aus dem Durchschnitt der Zulagen der letzten 3 Monaten vor meiner Freistellung ergeben hat.

Kürzlich habe ich gehört, dass der Bemessungszeitraum ein ganzes Jahr betragen sollte...habe hierzu aber keinerlei Infos im Netz gefunden!

Könnt ihr mir hier weiterhelfen?!

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Community-Antworten (4)

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celestro

09.03.2020 um 12:29 Uhr

gilt ein Tarifvertrag und hast Du da mal rein geschaut?

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kratzbürste

09.03.2020 um 13:10 Uhr

Sonst ist das Verhandlungssache. Es gibt in der Regel keine feste Berechnungsformel - nur der Grundsatz: keine Nachteile.

K
Kjarrigan

09.03.2020 um 13:24 Uhr

Hast Du denn schon mal selbst nachgerechnet ob du damit besser wegkommst? In einem Jahr sind natürlich auch Urlaubszeiten (evtl. Krankheit) die den Durchschnitt drücken könnten.

F
Fabius

09.03.2020 um 14:09 Uhr

Bin im TV fündig geworden und da stehen die 3 Monate drin:( In meinem Fall fahre ich mit den 3 Monaten schlechter, weil ich in diesen relativ wenige Zulagen hatte... Naja, Pech gehabt, aber danke für die Tipps!

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