Bemessungszeitraum für Ausgleichszahlung bei Freistellung
Hallo zusammen,
ich bin seit einem Jahr zu 50% freigestellt und habe vorher ganz normal im Schichtdienst gearbeitet( Spät, Wochenende, Feiertage).
Ich bekomme eine Ausgleichszahlung die sich aus dem Durchschnitt der Zulagen der letzten 3 Monaten vor meiner Freistellung ergeben hat.
Kürzlich habe ich gehört, dass der Bemessungszeitraum ein ganzes Jahr betragen sollte...habe hierzu aber keinerlei Infos im Netz gefunden!
Könnt ihr mir hier weiterhelfen?!
Community-Antworten (4)
09.03.2020 um 12:29 Uhr
gilt ein Tarifvertrag und hast Du da mal rein geschaut?
09.03.2020 um 13:10 Uhr
Sonst ist das Verhandlungssache. Es gibt in der Regel keine feste Berechnungsformel - nur der Grundsatz: keine Nachteile.
09.03.2020 um 13:24 Uhr
Hast Du denn schon mal selbst nachgerechnet ob du damit besser wegkommst? In einem Jahr sind natürlich auch Urlaubszeiten (evtl. Krankheit) die den Durchschnitt drücken könnten.
09.03.2020 um 14:09 Uhr
Bin im TV fündig geworden und da stehen die 3 Monate drin:( In meinem Fall fahre ich mit den 3 Monaten schlechter, weil ich in diesen relativ wenige Zulagen hatte... Naja, Pech gehabt, aber danke für die Tipps!
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